Potsdamer Mietspiegel 2010

Am 28.10.2010 stellten Vertreter des Arbeitskreises "Mietspiegel" den neu erstellten qualifizierten Mietspiegel 2010 für die Landeshauptstadt Potsdam vor.
Er stellt eine Übersicht über die im Erhebungszeitraum im Gemeindegebiet Potsdam gezahlten Mieten für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung und Beschaffenheit dar.Mit dem nun vorliegenden Mietspiegel wurde insoweit Neuland betreten, dass erstmals energetische Merkmale in den Mietspiegel aufgenommen wurden, die eine gerechtere Kostenverteilung energetischer Sanierungsmaßnahmen bewirken sollen. Durch eine gesonderte Ausweisung von Wohnungen in energetisch aufwändig sanierten Objekten werden nur die Mieter mit den energetisch bedingten Mehrkosten in der Miete belastet, die auf der anderen Seite Nutznießer der energetischen Sanierungen sind und dadurch mit geringeren Betriebskosten belastet werden.
Zur Einordnung einer konkreten Wohnung in die in der Mietspiegeltabelle ausgewiesenen Mietspannen wurden erstmals auch Merkmale zum Wohnumfeld in den Mietspiegel aufgenommen.
Mit diesen qualitativen Neuerungen, die der konkreten Entwicklung am Potsdamer Wohnungsmarkt Rechnung tragen, trägt der Mietspiegel nach Überzeugung der im Arbeitskreis Mietspiegel arbeitenden Parteien wie bisher zur Verbesserung von Transparenz am Wohnungsmarkt der Landeshauptstadt Potsdam bei und wirkt streitmindernd.
Für Mietvertragsparteien bietet der Mietspiegel die Möglichkeit, bei bestehenden Mietverhältnissen in eigener Verantwortung die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln, ohne selbst Vergleichsobjekte benennen oder erhebliche Kosten und Zeit für Gutachten aufwenden zu müssen. Auch beim Neuabschluss von Mietverträgen kann der Mietspiegel als Orientierungshilfe herangezogen werden.
Der neue Mietspiegel ersetzt den Mietspiegel aus dem Jahr 2008. Er gilt für das gesamte Stadtgebiet, einschließlich seiner Ortsteile.
Neben der Veröffentlichung des Mietspiegels 2010 im Internet wird er ab November bei den Vermietern, den Mietervereinen der Stadt sowie in der Stadtverwaltung als Broschüre erhältlich sein. Auch eine Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt, sowie in den Zeitschriften der großen Vermieter der Stadt und des Haus- und Grundeigentümervereins ist vorgesehen.






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