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Das Büro der Stadtverordnetenversammlung (SVV)

Stadtverwaltung Potsdam
Stadthaus
Friedrich-Ebert-Str. 79/81
14469 Potsdam
SVV-Büro: Raum 268 - 274
Telefax: +49 331 289-10 75
E-Mail: StVV-Buero@Rathaus.Potsdam.de

Frau Heike Ziegenbein, Leiterin des Büros
Tel.: +49 331 289-10 73

Frau Petra Seidel-Fisch, stellv. Leiterin und Betreuerin der Ortsbeiräte Marquardt und Fahrland
Tel.: +49 331 289-10 72

Frau Brigitte Ernst, Mitarbeiterin und Betreuerin der Ortsbeiräte Eiche und Groß Glienicke
Tel.: +49 331 289-10 74

Frau Ursula Röpke, Mitarbeiterin und Ausschusskoordinatorin sowie Betreuerin des Ortsbeirates Golm
Tel.: +49 331 289-10 77

Frau Andrea Rünger, Mitarbeiterin und Terminkoordinatorin des Vorsitzenden sowie Betreuerin der Ortsbeiräte Satzkorn und Uetz-Paaren
Tel.: +49 331 289-10 71

Frau Jeanin Kleist, Mitarbeiterin und Ausschusskoordinatorin sowie Betreuerin der Ortsbeiräte Grube und Neu Fahrland
Tel.: +49 331 289-10 71

Frau Maja Hildebrandt, Sachbearbeiterin in der Geschäftsstelle des Migrantenbeirates
Tel.: +49 331 289-33 46
Hegelallee 6-10, Haus 6, Zimmer 18

Zu Verfahrensregelungen und Arbeitsweise der SVV und ihrer Ausschüsse sowie den Fraktionen gibt das Büro gern Auskunft.

Hier einige Hinweise und Tipps:

1. Teilnahme an den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlungen

  • vorherige telefonische Anmeldung im Büro der SVV ist auf Grund der begrenzten Platzkapazität im Sitzungssaal unbedingt erforderlich

2. Rederecht in der Stadtverordnetenversammlung

  • muss bis spätestens 1 Tag vor der Sitzung schriftlich im Büro der SVV beantragt werden
  • der Ältestenrat verständigt sich zu dem Antrag und spricht eine Empfehlung aus

3. Teilnahme an Ausschusssitzungen

  • ist grundsätzlich immer möglich

4. Rederecht in den Ausschüssen

  • muss beim Ausschussvorsitzenden beantragt werden
  • der Ausschuss entscheidet „vor Ort“ über die Gewährung des Rederechtes

5. Einsicht in Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung

  • grundsätzlich werden alle öffentlichen Beschlüsse im Büro der SVV zur Einsicht bereitgestellt

6. Einwohnerfragestunde

  • Möglichkeit für interessierte Bürgerinnen und Bürger Fragen an die Verwaltung sowie die Stadtverordneten zu stellen
  • Frage muss schriftlich, spätestens 10 Tage vor der Sitzung im Büro der SVV eingereicht werden
  • die Anwesenheit des Fragestellers ist für die Beantwortung in der Sitzung Voraussetzung
  • Die Einwohnerfragestunde dient nicht der Klärung von Einzelproblemen der Einwohner

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