Stadtverwaltung Dienstleistungen
Dienstleistungen zum Lebensbereich 'Einwohnerwesen und Meldeangelegenheiten
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- Standesamtliche Leistungen
- Beurkundung eines Sterbefalles
- Beurkundungen von Neugeborenen
- Eheschließung
- Einbürgerung
- Familienbuch
- Namensänderungen
- Personenstandsurkunden
- Vornamen
- Wohnung an-, ab-, ummelden
- Abmeldung einer Hauptwohnung
- Abmeldung einer Nebenwohnung
- Anmeldung einer Haupt- oder Nebenwohnung bei Umzug innerhalb der Landeshauptstadt Potsdam
- Anmeldung einer Hauptwohnung
- Anmeldung einer Nebenwohnung
- Passwesen
- Kinderreisepass
- Personalausweis
- Personalausweis- und/oder Reisepass-Statusabfrage
- Reisepass (ePass)
- Melderegister
- Auskunftssperre im Melderegister
- Melderegisterauskunft
- Übermittlungssperren im Melderegister
- Sonstiges
- Aufenthaltsbescheinigung
- Erfassung der Wehrpflichtigen
- Führungszeugnis
- Fundsachenannahme
- Lohnsteuerkarte - Änderungen
- Lohnsteuerkarte - Erstausstellung, Ersatz
- Steuerliche Lebensbescheinigung
- Verpflichtungserklärung
- Versteigerung von Fundsachen
Ausstellung von Sterbeurkunden
Ausstellung einer Geburtsurkunde fü ein neugeborenes Kind
Anmeldung zur Eheschließung
Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit
Antrag auf Anlegung und Führung eines Familienbuche
Antrag auf Änderung des Vor-, Familien- oder Ehenamens oder Wegfall des Zwischennamens
Ausstellung von Personenstandsurkunden aus zurückliegenden Jahren
Die am häufigsten vergebenen Vornamen der in der Landeshauptstadt Potsdam geborenen Kinder von 1998 bis 2004
Sie ziehen aus Potsdam in einen anderen Wohnort.
Sie haben in Potsdam eine Nebenwohnung angemeldet und geben diese auf.
Sie sind mit Hauptwohnung in der Landeshauptstadt Potsdam gemeldet und ziehen innerhalb der Stadt um bzw. sie sind mit Nebenwohnung in der Landeshauptstadt Potsdam und mit Hauptwohnung im Bundesgebiet (einschließlich Potsdam) gemeldet und ziehen innerhalb Potsdams in eine andere Wohnung um und melden diese als Nebenwohnung an.
Sie ziehen von einem Ort im Bundesgebiet oder aus dem Ausland nach Potsdam und wollen Ihre neue Wohnung als Hauptwohnung anmelden.
Sie sind bereits mit einer Wohnung im Bundesgebiet (einschließlich Potsdam) gemeldet, möchten Ihre bisherige Wohnung als Hauptwohnung beibehalten und melden sich in Potsdam mit einer weiteren Wohnung an.
Beantragung und Verlängerung eines Kinderreisepasses.
Ausstellung eines Personalausweises. Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises.
Abfrage per Internet, ob ein beantragtes Personaldokument fertiggestellt ist und zur Abholung bereit liegt.
Ausstellung eines ePasses. Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses.
Auskunftssperre gegen eine erweiterte Melderegisterauskunft oder auf Grund schutzwürdiger Belange der Personendaten bei Vorliegen eines berechtigten Interesses.
Einfache Melderegisterauskunft. Erweiterte Melderegisterauskunft. Melderegisterauskunft mit erhöhtem Suchaufwand.
Übermittlungssperre gegen Weitergabe der Einwohnermeldedaten für Auskünfte an Parteien, politische Vereinigungen, u.a. im Zusammenhang mit Wahlen, Volksbegehren und -entscheiden sowie Bürgerbegehren.
Soll eine Eheschließung beim Standesbeamten angemeldet werden, so ist eine Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich der Verlobte wohnt, vorzulegen.
Eine Aufenthaltsbescheinigung kann auch für andere Zwecke erstellt werden.
Erfassung der Wehrpflichtigen nach bestimmten personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des §15 des Wehrpflichtgesetzes.
Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung eines persönlichen oder behördlichen Führungszeugnisses aus dem Bundeszentralregister.
Annahme, Verwaltung und Herausgabe von Fundsachen
Änderung der Steuerklasse. Eintragung eines Kinderfreibetrages. Eintrag über das dauernd-getrennt-leben. Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft.
Erstausstellung von Lohnsteuerkarten. Ersatz von Lohnsteuerkarten.
Ausstellung von steuerlichen Lebensbescheinigungen zur Eintragung eines Kinderfreibetrages auf der Lohnsteuerkarte.
Einladung eines ausländischen Bürgers nach Deutschland durch einen in Potsdam, mit alleiniger oder Haupt- Wohnung, meldebehördlich registrierten Bürgers.
Versteigerung von Fundsachen, deren Aufbewahrungsfrist (6 Monate) abgelaufen ist
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