Schwerpunkte beim Thema Kinderschutz vorgestellt
Die grundsätzlichen Aufgaben des Kinderschutzkoordinators liegen in den Bereichen Vernetzung und Kooperation, Qualitätssicherung und konzeptionelle Arbeit. In diesem Jahr sind beispielsweise folgende Schwerpunktthemen vorgesehen, um die gesetzlichen Verpflichtungen erfüllen zu können: der Ausbau eines Netzwerkes Kinderschutz, der Aufbau eines Netzwerkes Frühe Hilfen sowie die Weiterentwicklung von Qualitätsmerkmalen für den Prozess der Gefährdungseinschätzung bei Verdacht einer Kindeswohlgefährdung sowie für die Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen und ihren Schutz vor Gewalt.
Mit dem Gesetz kamen auf die örtlichen Jugendämter und ihre Partner erweiterte Aufgaben des präventiven aber auch des eingreifenden Kinderschutzes zu. Das sogenannte Doppelmandat der deutschen Jugendhilfe, das Beratung und Unterstützung einerseits aber auch die Ausübung des staatlichen Wächteramtes andererseits beinhaltet, wird durch dieses Gesetz noch einmal gestärkt. Die Jugendämter sollen Netzwerke für frühe Hilfen und Kinderschutz aufbauen, weitere Berufsgruppen beraten aber auch die Qualitätsentwicklung bei Institutionen überprüfen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. „Die Möglichkeiten der Jugendämter wurden gestärkt, um Prävention und Intervention wirkungsvoll weiter zu entwickeln. Daran wollen wir auch in diesem Jahr weiter arbeiten", so Potsdams Kinderschutzkoordinator Nikolaus Skaljin. So soll beispielsweise der seit 2005 existierende Arbeitskreis Kinderschutz durch die Einbeziehung wichtiger Institutionen und Berufsgruppen zu einem Netzwerk Kinderschutz / Frühe Hilfen entwickelt werden. Zudem sollen in Zusammenarbeit mit dem Netzwerk Gesunde Kinder und Familien sollen präventive, niedrigschwellige Angebote für Familien mit Kinder von 0 bis 3 Jahren entwickelt und gefördert werden.
Regelmäßig berichten Mitarbeiter des Jugendamtes die Stadtverordneten über die Umsetzung des Gesetzes in der Landeshauptstadt Potsdam. Dabei wurden im Vorjahr auch die Meldungen der Potsdamer Bevölkerung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung veröffentlicht. Das Jugendamt muss allen Meldungen über Kindeswohlgefährdung und Vernachlässigung nachgehen. Grundsätzlich erfolgen nach Meldungen Hausbesuche durch zwei Mitarbeiter des Jugendamtes. Im Jahre 2011 gingen im Jugendamt 239 solcher Meldungen ein. Bei einem Drittel der Meldungen wurden durch die Mitarbeiter des Jugendamtes im Einvernehmen mit der Familie erzieherische Hilfen (ambulant und stationär) eingeleitet. In Einzelfällen waren auch sogenannte Inobhutnahmen des Jugendamtes, d.h. die zeitweilige Herausnahme der Kinder aus der Familie gegen den Willen der Eltern, erforderlich.
Die gleichbleibende Sensibilität der Potsdamer Bevölkerung im Sinne des Schutzes von Kindern wird von Elona Müller-Preinesberger und Nikolaus Skaljin ausdrücklich positiv bewertet. Die Anstrengungen der Potsdamer Jugendhilfe, die Angebote und Netzwerke der Prävention und frühen Hilfen immer weiter auszubauen, die Ausrichtung der Arbeit an proaktiv vor reaktiv geht auf und scheint sich zu bewähren, da gegen den Bundestrend die Herausnahme von Kindern aus Familien zurückgeht und auch die Zahl der Kinder in Heimen und Pflegefamilien abnimmt.
Potsdamerinnen und Potsdamer können im Verdachtsfall auf Kindesmisshandlung oder Verwahrlosung das Jugendamt telefonisch über (0331) 289 2251 informieren.
