Umweltrecht
Umweltinformationsgesetz
Umweltinformationsgesetz des Landes Brandenburg (BbgUIG) vom 26. März 2007 (GVBl.I/07, [Nr. 06], S.74). Ziel des mit dem Umweltinformationsgesetz näher geregelten Anspruchs auf Zugang zu Umweltinformationen ist es, der Öffentlichkeit und dem einzelnen Bürger den Zustand der Umwelt und die Auswirkungen behördlicher Maßnahmen auf die Umwelt transparent zu machen.






![[Link öffnet ein neues Fenster]](/cms/bilder/25483/80/0/0/c3d65bc0/verkehr1.jpg)
![[Link öffnet ein neues Fenster]](/cms/bilder/22209/80/0/0/9628f6bd/vip.jpg)

![[Link öffnet ein neues Fenster]](/cms/bilder/21356/80/0/0/2e873958/swp-logo4c.jpg)