Umweltrecht
Gewerbeabfallverordnung
Verordnung über die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung-GewAbfV) v. 19.Juni 2002 (BGBl. I S. 1938), die zuletzt durch Artikel 8 der Verordnung vom 9. November 2010 (BGBl. I S. 1504) geändert worden ist". Diese Verordnung gilt für die Verwertung und die Beseitigung von gewerblichen Siedlungsabfällen, in § 8 aufgeführten Abfällen (Bau- und Abbruchabfälle) und von weiteren Abfällen, die im Anhang der Verordnung aufgeführt sind.






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