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Gestaltungsrat der Landeshauptstadt Potsdam

GEPLANTE SITZUNGEN 2012

12. Sitzung   Mittwoch, 18. April 2012                Vorläufige Tagesordnung (PDF; 11,8 KB)
13. Sitzung   Donnerstag, 21. Juni 2012
14. Sitzung   Donnerstag, 23. August 2012
15. Sitzung   Donnerstag, 11. Oktober 2012
16. Sitzung   Donnerstag, 13. Dezember 2012

ZIELSTELLUNG 

Der Gestaltungsrat unterstützt als neutrales unabhängiges Sachverständigengremium die Verwaltung und politische Entscheidungen zu wichtigen stadtgestalterischen und städtebaulichen Vorhaben und berät den/die Bauherrn/in und den/die Planer/in. 

Ziel der Einrichtung des Gestaltungsrats ist es, zur Verbesserung des Stadtbildes beizutragen, die charakteristische architektonische Qualität auf einem hohen Standard zu sichern sowie städtebaulichen und architektonischen Fehlentwicklungen vorzubeugen. Zugleich werden positive Auswirkungen auf ein intensiveres und besseres Architekturbewusstsein bei allen an der Stadtgestaltung Beteiligten erwartet.

Er begutachtet insbesondere Vorhaben von besonderer städtebaulicher Bedeutung in ihrer Auswirkung auf das Stadt- und Landschaftsbild der Landeshauptstadt und wirkt mit an der Ausprägung von Qualitätsmaßstäben bei maßgeblichen Projekten der Stadtentwicklung. 


AUFGABEN DES GESTALTUNGSRATS 

Der Gestaltungsrat hat die Aufgabe, die ihm vorgelegten Vorhaben im Hinblick auf städtebauliche, architektonische und gestalterische Qualitäten zu beurteilen und die Beteiligten in dieser Hinsicht zu beraten. Gegebenenfalls gibt er Empfehlungen und benennt Kriterien zur Erreichung eines hohen architektonischen Standards und der Einordnung in die charakteristischen Qualitäten des Potsdamer Stadtbildes.


MITGLIEDER DES GESTALTUNGSRATS

Der Gestaltungsrat setzt sich aus sechs Mitgliedern zusammen. Durch die Stadtverordnetenversammlung wurden in der Sitzung am 06. September 2010 auf Vorschlag des Oberbürgermeisters folgende Mitglieder für die Dauer von 3 Jahren berufen:

  • Frau Staatsrätin a.D. Dipl.-Ing. Ulla Luther, die über vielfältige Erfahrungen der Förderung der Baukultur verfügt, zahlreiche Wettbewerbsverfahren aus unterschiedlichsten Perspektiven öffentlicher wie privatwirtschaftlicher Zusammenhänge begleitet hat,
  • Frau Prof. Dipl.-Ing. Mara Pinardi, die aus ihrer Herkunft und Praxis die italienische Sicht auf städtebauliche und architektonische Fragen einbringen kann,
  • Frau Dipl.-Ing. Regina Poly, die als Architektin und Landschaftsplanerin über eine langjährige Erfahrung mit innerstädtischen Freiräumen und deren qualitativer Stärkung verfügt,
  • Herr Dipl.-Ing. Michael Bräuer, der seit 1992 den Vorsitz der Expertengruppe Städtebaulicher Denkmalschutz beim BMVBS innehat und langjähriges Mitglied des Gestaltungsbeirates der Hansestadt Wismar ist und Potsdam bereits häufig in Fragen des Weltkulturerbes beraten hat,
  • Herr Prof. Dipl.-Ing. Christian Rapp, der seit langem in den Niederlanden tätig ist und die holländische Bautradition ebenso wie die sehr innovativen aktuellen Strömungen aus dem Nachbarland repräsentiert,
  • Herr Dipl.-Ing. Martin Reichert, der maßgeblich an großen Projekten im Bereich der Berliner Museumsinsel beteiligt war und ist und höchste Kompetenz für Bauen in historischem Umfeld mitbringt.

Der Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bauen, Matthias Klipp, betont:

„Mit Stolz dürfen wir vermerken, dass alle 6 angefragten Fachleute auf erste Anfrage ihre Bereitschaft zu ihrer Mitwirkung erklärt haben; dies verdeutlicht den hohen Stellenwert, die der Einrichtung des Gestaltungsrates für die Landeshauptstadt Potsdam bei bedeutsamen und fachlich renommierten Vertretern der angesprochenen Disziplinen beigemessen wird. Ich freue mich darauf, mit ihnen wichtige und für das städtebauliche Erscheinungsbild Potsdams bedeutsame Projekte zu diskutieren und durch die Beratung von Bauherren und Architekten zu einer Qualitätsoffensive beitragen zu können.“ 


AUSWAHL DER VORHABEN ZUR VORSTELLUNG IM GESTALTUNGSRAT 

Generell werden nur Projekte im Planungs- / Abstimmungsprozess vor Erteilung einer Baugenehmigung im Gestaltungsrat diskutiert. Die Vorstellung schon genehmigter Vorhaben erfolgt nur bei maßgeblicher Umplanung bzw. einem relevanten Antrag auf Änderung / Erweiterung der Baugenehmigung.
Voraussetzung zur Vorstellung der Projekte im Gestaltungsrat ist immer die Zustimmung des/der Bauherrn/in. Die Projektauswahl erfolgt auf Vorschlag der Verwaltung oder des/der Bauherrn/in gemäß bestätigter Geschäftsordnung vom 07.04.2010 in folgenden Kategorien:

Kategorie I - Vorschlag der Vorhaben durch Bauverwaltung

grundsätzlich sind zur Beurteilung im Gestaltungsrat vorzustellen alle Vorhaben aufgrund:

- Größenordnung
- besonderer Bedeutung
- Stadtbild prägende Vorhaben

Kategorie II - Vorschlag der Vorhaben durch Bauverwaltung

die Geschäftsstelle kann eine gestalterische Beurteilung durch den Gestaltungsrat initiieren für sonstige Vorhaben:

- von Bedeutung für das Stadtbild
- von Bedeutung für die qualitative Ausrichtung von maßgeblichen Projekten der Stadtentwicklung

Kategorie III - Vorschlag der Vorhaben durch den/die Bauherrn/in

grundsätzlich sind zur Beurteilung im Gestaltungsrat vorzustellen alle Vorhaben aufgrund

- Antrag des/der Bauherrn/in

Kategorie IV - Vorhaben, aus einem Wettbewerb gemäß RPW 2008 bzw. GRW

- nur bei wesentlicher Abweichung vom prämierten Projekt

Kategorie V - Vorschlag der Vorhaben durch Bauverwaltung

- städtebauliche Planungen in begründeten Einzelfällen um Empfehlungen für die weitere Bearbeitung zu erlangen


SITZUNGSTERMINE

Der Gestaltungsrat tagt in der Regel alle 2 Monate. Bei Bedarf können auch weitere Termine einberufen werden. Die Sitzungstermine werden in der Tagespresse, im Amtsblatt und auf der Internetseite der Stadt Potsdam angekündigt.


ABLAUF FÜR DEN/DIE BAUHERRN/IN

Die Geschäftsstelle schlägt dem/der Bauherrn/in die öffentliche Vorstellung seines Vorhabens im Gestaltungsrat vor.

Die Sitzungen des Gestaltungsrates sind öffentlich, soweit der/die Bauherr/in der öffentlichen Beratung des Vorhabens zustimmt. Vorhaben sind nichtöffentlich zu behandeln, wenn der/die Bauherr/in oder der/die Planer/in dies wünschen. Rederecht haben ausschließlich die Mitglieder des Gestaltungsrates sowie der/die Bauherr/in und der/die Planer/in des behandelten Vorhabens. Daneben können durch den Gestaltungsrat zur Berichterstattung oder Stellungnahme aufgefordert werden:

  • der/die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bauen
  • Mitarbeiter/innen des Geschäftsbereichs für Stadtentwicklung und Bauen nach Entscheidung durch den/die Beigeordnete/n
  • Sonderfachleute (z. B. Denkmalschutz).

Zur Vorbereitung erhalten die Mitglieder des Gestaltungsrates vorab zur Sitzung die Unterlagen zu den Projekten, und es findet eine gemeinsame Ortsbesichtigung statt.

Das Vorhaben wird von dem/der Bauherrn/in oder dem/der jeweiligen Planer/in in einem ca. 15 minütigen Vortrag vorgestellt und ggf. durch die Stadtplanung kommentiert.

Die Mitglieder des Gestaltungsrates diskutieren und beurteilen das Vorhaben hinsichtlich der städtebaulichen, architektonischen und gestalterischen Qualität und geben Empfehlungen zur weiteren Bearbeitung an die Verwaltung und an den/die Planer/in. Die Diskussionen und die Hinweise sind insbesondere für den/die Bauherrn/in und den/die Planer/in für die weitere Projektbearbeitung interessant.

Die Sitzung wird protokolliert, und die Empfehlungen des Gestaltungsrates fließen in die Bewertung der Bauvorhaben durch die Verwaltung ein. Hinweise des Gestaltungsrates zur Auslegung des Ermessensspielraums sind allerdings ohne rechtliche Bindung für die Verwaltung.


ANSPRECHPARTNER FÜR DEN/DIE BAUHERRN/IN UND DEN/DIE PLANER/IN 

Geschäftsstelle Gestaltungsrat

Frau K. Frenz 

Landeshauptstadt Potsdam
Bereich Planungsrecht 463
Hegelallee 6-10
14467 Potsdam

Telefon: +49 331 289-2526
Fax:       +49 331 289-842525
Email:     Planungsrecht@Rathaus.Potsdam.de

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