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Bodenordnung

Foto: M.Lüder
 
  • Die Bodenordnung
    Von der Planung zur Wirklichkeit
  • Umlegungsrechtliche Genehmigung
    Genehmigung nach § 51 Baugesetzbuch (BauGB).
    Hinweis: Die Genehmigung nach § 51 BauGB ist spezifisch auf umlegungsrechtliche und -praktische Ziele ausgerichtet. Sie ersetzt daher nicht Genehmigungen, die nach anderen Vorschriften (BauGB, BbgBO, GVO, GrdstVG u.a.) erforderlich sind.
  • Umlegungsverfahren
    Durchführung von Umlegungsverfahren zur Neuaufteilung von Grundstücken innerhalb von Bebauungsplangebieten bzw. bei Neuordnungsbedarf von Grundstücken in einem zusammenhängend bebauten Ortsteil.

Ansprechpartner in der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses:

Frau Vierke, Telefon: +49 331 289-2564
Frau Schröder, Telefon: +49 331 289-3208
Frau Steinmüller, Telefon: +49 331 289-3209

E-Mail: Katasteramt.Vermessung@Rathaus.Potsdam.de 

 

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