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Vermessungsleistungen

Vermessungsauftrag
  • Grenzvermessung
    Die Grenzvermessung beinhaltet die Grenzfeststellung bestehender oder die Bildung neuer Grenzen sowie die Abmarkung von Grenzen.
  • Grenzanzeige
    Anzeige des Grenzverlaufes in der Örtlichkeit in einem nichtamtlichen Verfahren
  • Amtlicher Lageplan, einfacher Lageplan
    Durch Vermessung entsteht eine bildliche Darstellung des Baugrundstückes oder der Grundstücke nach den Forderungen der Bauvorlagenverordnung.
  • Absteckung
    Übertragung der Projektmaße eines Bauprojektes vor Baubeginn in die Örtlichkeit
  • Gebäudeeinmessung, Einmessung baulicher Anlagen
    Die Gebäudeeinmessungspflicht entsteht mit der Errichtung oder der Grundrissänderung eines Gebäudes, ohne dass es eines Hinweises durch die Behörde oder eines Verwaltungsaktes bedarf
  • Grundflächen- und Höhennachweis
    Nachweis über die der Baugenehmigung entsprechenden Errichtung eines Gebäudes; wird durch das lage- und höhenmäßige Aufmessen des Baukörpers erbracht
 

Ansprechpartner im Bereich Vermessung:

Frau Uhlig, Telefon: +49 331 289-3190
Herr Paarsch, Telefon: +49 331 289-3189

E-Mail: Katasteramt.Vermessung@Rathaus.Potsdam.de

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