Wahlverfahren zur Landtagswahl
Ausübung des Wahlrechts
Aktives Wahlrecht
Aktives Wahlrecht bedeutet das Recht, wählen zu dürfen. Wahlberechtigt sind alle Bürger im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verfassung des Landes Brandenburg, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens einem Monat im Land Brandenburg ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben und nicht aus besonderen Gründen vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Bei Inhabern von Hauptwohnungen und Nebenwohnungen im Sinne des Melderechts wird der ständige Wohnsitz am Ort der Hauptwohnung vermutet.
Wahlberechtigte können nur an der Wahl teilnehmen, wenn sie in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind. Dabei ist zu beachten, dass Wahlberechtigte, deren Hauptwohnung außerhalb des Landes liegt, am Ort der Nebenwohnung auf Antrag in das Wählerverzeichnis (Antragsformular als Download, pdf-Dokument - 74kB) eingetragen werden, wenn sie hier einen ständigen Wohnsitz im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (Mittelpunkt der gesamten Lebensverhältnisse) haben.
Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.
Wählerverzeichnis
Im Wählerverzeichnis werden alle Bürger erfasst, die am 23.8.2009 (35. Tag vor der Wahl - Stichtag) nach den Vorschriften des Brandenburgischen Meldegesetzes im Wahlbezirk angemeldet sind. Maßgeblich für die Eintragung in das Wählerverzeichnis sind das Einwohnermelderegister sowie die sachlichen Voraussetzungen der Wahlberechtigung.
Die Fortschreibung des Wählerverzeichnisses beginnt mit dem Tag nach der Erstellung (24.8.2009). Ergeben sich bei Bürgern melderechtliche Veränderungen, so werden diese entsprechend im Wählerverzeichnis von Amts wegen bzw. auf Antrag des Bürgers geändert. Zur Fortschreibung gehört auch die Prüfung von Anträgen zur Aufnahme in das Wählerverzeichnis und das Bearbeiten von Einsprüchen gegen das Wählerverzeichnis sowie die Erstellung von Briefwahlunterlagen.
Für die Landtagswahl bedeutet das:
Von Amts wegen werden alle Deutschen in das Wählerverzeichnis der Landeshauptstadt Potsdam eingetragen, die am 23.8.2009 mit Hauptwohnung in Potsdam im Einwohnerregister gemeldet sind und die Wahlberechtigung entsprechend der gesetzlichen Voraussetzungen haben (siehe Wahlrecht). Ferner werden alle die Personen in das Wählerverzeichnis eingetragen, die in Potsdam eine Nebenwohnung als ständigen Wohnsitz im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches inne haben und bis spätestens zum 15. Tag vor der Wahl (12. September 2009) einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt haben. In dem Antrag müssen sie nachweisen, dass sich der Mittelpunkt der gesamten Lebensverhältnisse in Potsdam befindet.
Bitte beachten Sie einige Verhaltensregeln bei einer Wohnsitzänderung nach dem 23. August 2009:
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Umzug innerhalb der Stadt |
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Sie werden in dem Wählerverzeichnis Ihres bisherigen Wahllokales geführt. Sie können dort Ihre Stimme abgeben, es besteht aber auch die Möglichkeit, die Briefwahl in Anspruch zu nehmen. |
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Zuzug nach Potsdam |
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Haben Sie sich nach dem 23.8.2009 und vor dem 4.9.2009 in Potsdam mit Hauptwohnsitz angemeldet, so werden Sie von Amts wegen in das Wählerverzeichnis der Landeshauptstadt Potsdam aufgenommen. Ihre Fortzugsgemeinde wird hierüber informiert, so dass Sie im Wählerverzeichnis der Fortzugsgemeinde gestrichen werden. Nach dem 3.9.2009 ist das nicht mehr möglich. Sie werden dann im Wählerverzeichnis der Fortzugsgemeinde weiterhin geführt. Sie können dort Ihre Stimme abgeben, es besteht aber auch die Möglichkeit, die Briefwahl in Anspruch zu nehmen. |
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Wegzug aus Potsdam |
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Wenn Sie nach dem 23.8.2009 aus Potsdam in ein anderes Bundesland als das Land Brandenburg ziehen, dann werden Sie im Potsdamer Wählerverzeichnis gestrichen. Melden Sie sich nach dem 23.8.2009 und vor dem 4.9.2009 in einer anderen Gemeinde des Landes Brandenburg bei der Meldebehörde an, so werden Sie von Amts wegen in das Wählerverzeichnis der Zuzugsgemeinde aufgenommen. Im Verzeichnis der Landeshauptstadt Potsdam werden sie nach Rückmeldung der Zuzugsgemeinde gestrichen. Ab dem 4.9.2009 ist das nicht mehr möglich. Sie werden im Wählerverzeichnis von Potsdam weiterhin geführt. Sie können hier Ihre Stimme abgeben, es besteht aber auch die Möglichkeit, die Briefwahl in Anspruch zu nehmen. |
Stimmabgabe im Wahllokal
Die Wahllokale sind am Sonntag, dem 27. September 2009, von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr für Sie geöffnet. Im Land Brandenburg findet gleichzeitig mit der Wahl zum Brandenburgischen Landtag auch die Wahl zum Deutschen Bundestag statt. Somit erhalten Sie im Allgemeinen (bei Vorliegen der jeweiligen Wahlrechtsvoraussetzungen) zwei Stimmzettel.
Die Anschrift Ihres zuständigen Wahllokals befindet sich auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte. Sie können das Wahllokal auch >>>hier>>> über die online-Suche finden.
Für die Stimmenabgabe im Wahllokal nehmen Sie bitte die Wahlbenachrichtigungskarte mit und halten Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass bereit. Nach der Prüfung Ihrer Wahlberechtigung erhalten Sie i.a. zwei amtliche Stimmzettel und gehen zur Stimmabgabe in die Wahlkabine.
Sie haben bei der Landtagswahl zwei Stimmen, eine Erststimme für einen Wahlkreisbewerber (Person) und eine Zweitstimme für eine Landesliste (Partei oder politische Vereinigung). Die Stimmabgabe erfolgt durch eindeutige Markierungen in den vorgegebenen Kreisen neben dem Namen des Wahlkreisbewerbers (Erststimme) bzw. der Partei bzw. politischen Vereinigung (Zweitstimme). In der Regel geschieht dies durch Ankreuzen. Genau so wird mit dem Stimmzettel für die Bundestagswahl verfahren.
Bitte falten Sie die gekennzeichneten Stimmzettel so, dass Ihre Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Nach dem Einstecken der gefalteten Stimmzettel in die jeweilige Wahlurne ist der Wahlakt für Sie erledigt.
Sollten Sie bereits im Besitz eines Wahlscheines sein, nehmen Sie diesen und alle anderen Unterlagen, die Sie erhalten haben, mit in das Wahllokal.
Stimmzettel
Gewählt werden die Bewerber (Personen) der zugelassenen Kreiswahlvorschläge und der Landeslisten (Parteien oder politische Vereinigungen).
Jeder Wähler hat zwei Stimmen:
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Die Wahlkreisbewerber befinden sich auf der linken Seite des Stimmzettels (Erststimme) unter Angabe des Familiennamens, des Vornamens, des Berufes oder der Tätigkeit und der Anschrift des Bewerbers sowie des Namens der Partei bzw. politischen Vereinigung oder der Bezeichnung „Einzelbewerber“. Mit dieser Erststimme entscheiden Sie, welcher der Kandidaten direkt in den Brandenburgischen Landtag einzieht. Es erhält derjenige Kandidat einen Sitz im Landtag, der die meisten Erststimmen im Wahlkreis auf sich vereinigt.
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Die Landeslisten befinden sich auf der rechten Seite des Stimmzettels (Zweitstimme) unter Angabe des Namens der Partei bzw. politischen Vereinigung sowie der Familiennamen und Vornamen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten. Mit dieser Zweitstimme entscheiden Sie über die Sitzverteilung der Parteien im Landtag.
Hier finden Sie für die Landtagswahl 2009 den Musterstimmzettel für den Wahlkreis 19, den Musterstimmzettel für den Wahlkreis 21 und den Musterstimmzettel für den Wahlkreis 22.
Wählen von Personen mit einer Behinderung
In der Landeshauptstadt Potsdam gibt es 114 Wahllokale. Von diesen sind 65 Wahllokale mit einem barrierefreien Zugang erreichbar. Auf der Wahlbenachrichtigungskarte ist hinter der Angabe des Wahllokals vermerkt, wenn dieses barrierefrei ist. Hat Ihr Wahllokal keinen barrierefreien Zugang, so können Sie in der Übersicht der Wahllokale ein Wahllokal in Ihrer Nähe mit barrierefreiem Zugang suchen. Um in diesem wählen zu können, müssen Sie vorher einen Wahlschein beantragen (Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte, bitte vermerken, dass nur Wahlschein ohne Briefwahlunterlagen beantragt wird). Mit diesem Wahlschein können Sie am Wahlsonntag in jedem beliebigen Wahllokal in dem Wahlkreis der drei Potsdamer Wahlkreise wählen, in dem sich Ihr Wahllokal befindet.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass Sie an der Briefwahl teilnehmen. Diese wird ebenfalls mit der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte beantragt (siehe auch Briefwahl). Sie können ab dem 7.9.2009 die Briefwahl direkt im Briefwahllokal der Stadtverwaltung ausüben. Das Briefwahllokal befindet sich ebenerdig im Stadthaus, Raum 0.031, Friedrich- Ebert-Straße 79/81 und ist barrierefrei zu erreichen. Bei Fragen hierzu, rufen Sie uns bitte unter 0331/289-1255 an.
Für Menschen mit einer Sehbehinderung besteht die Möglichkeit, zur Kennzeichnung ihres Stimmzettels sich einer Wahlschablone zu bedienen. Die Wahlschablone wird unentgeltlich zur Verfügung gestellt und ist anzufordern beim:
Blinden- und Sehbehinderten-Verband Brandenburg e. V.
Heinrich-Zille-Straße 1-6
03042 Cottbus
Telefon: 0355/22549
Fax: 0355/7293974
Fragen und Antworten
Was muss ich tun wenn, ....?
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Wenn Sie bis zum 29.8.2009 keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten haben, können Sie jederzeit im Wahlbüro nachfragen (Tel.: 0331/289-3870) bzw. in der Zeit vom 7. bis zum 11. September 2009 Einsicht in das Wählerverzeichnis nehmen (Stadthaus, Raum 0.031). Nur wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, darf wählen. In das Wählerverzeichnis werden von Amts wegen alle wahlberechtigten Personen eingetragen, die am 35. Tage vor der Wahl (Stichtag, So., 23.8.2009) in Potsdam mit Hauptwohnung angemeldet sind. |
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| Was muss ich tun wenn ... | ||
| ...ich keine Wahlbenachrichtigungskarte bekommen habe, | habe aber meinen Wohnsitz nicht verändert. | Erkundigen Sie sich bitte zunächst im Wahlbüro, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Ist das der Fall, können Sie auch unter Vorlage ihres Personalausweises oder Reisepasses in Ihrem zuständigen Wahllokal wählen oder Sie beantragen Briefwahl. |
| ... ich keine Wahlbenachrichtigungskarte bekommen habe, | bin aber innerhalb von Potsdam umgezogen. | Erkundigen Sie sich bitte zunächst im Wahlbüro, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Ist das der Fall und Sie haben sich umgemeldet, können Sie unter Vorlage Ihres Personalausweises in Ihrem „alten Wahllokal“ wählen oder Sie beantragen Briefwahl. |
| ... ich eine/keine Wahlbenachrichtigungskarte bekommen habe, | bin aber neu mit Hauptwohnsitz nach Potsdam zugezogen. | Erkundigen Sie sich bitte zunächst im Wahlbüro, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Ist das der Fall, können Sie unter Vorlage Ihres Personalausweises in Ihrem Wahllokal wählen oder Sie beantragen Briefwahl. Haben Sie sich nach dem 3.9.2009 in Potsdam angemeldet, so verbleiben sie im Wählerverzeichnis der Fortzugsgemeinde. Sind sie vor dem 4.9.2009 zugezogen, werden Sie von Amts wegen in das Wählerverzeichnis der Landeshauptstadt Potsdam aufgenommen. |
| ... ich eine/keine Wahlbenachrichtigungskarte bekommen habe, | und von Potsdam in eine andere Gemeinde des Landes Brandenburg weggezogen bin. | Melden Sie sich nach dem 23.8.2009 und vor dem 4.9.2009 in einer anderen Gemeinde bei der Meldebehörde an, so werden Sie von Amts wegen in das Wählerverzeichnis aufgenommen. Im Verzeichnis der Landeshauptstadt Potsdam werden sie nach Rückmeldung der Zuzugsgemeinde gestrichen. Ab dem 4.9.2009 verbleiben Sie im Wählerverzeichnis von Potsdam. Sie können hier Ihre Stimme abgeben, es besteht aber auch die Möglichkeit, die Briefwahl in Anspruch zu nehmen. |
| ... ich eine/keine Wahlbenachrichtigungskarte bekommen habe, | und von Potsdam in ein anderes Bundeslandgezogen bin. | Ziehen Sie nach dem 23.08.2009 in ein anderes Bundesland, werden Sie nach Rückmeldung der Zuzugsbehörde aus dem Potsdamer Wählerverzeichnis gestrichen. |
| ... ich am Wahlsonntag aus wichtigen Gründen nicht in das Wahllokal gehen kann, | weil ich z. B. arbeiten gehe oder Wahlhelfer bin. | Sie haben die Möglichkeit, bis zum 25.9.2009, 18.00 Uhr, Briefwahl zu beantragen. |
| ... ich am Wahltag mich nicht am Sitz meiner Hauptwohnung aufhalte, | weil ich z. B. im Urlaub oder zur Kur bin. | Sie haben ab dem 31.8.2009 die Möglichkeit der Briefwahl. Entweder Sie wählen in unserem Briefwahllokal im Stadthaus Raum 0.031, das ab dem 7.9.2009 für Sie geöffnet ist, oder beantragen die Unterlagen schriftlich. Wir senden Ihnen diese auch gern an Ihren jeweiligen Aufenthaltsort. Dazu benötigen wir eine Anschrift von Ihnen. Bitte denken Sie bei Aufenthalten im Ausland an die längeren Postwege. |
| ... ich plötzlich erkrankt bin und kann deshalb nicht in das Wahllokal gehen. | Bei Vorliegen einer plötzlichen Erkrankung können am Wahltag bis 15:00 Uhr Briefwahlunterlagen beantragt werden. Das erfolgt nur im Briefwahllokal, Stadtverwaltung Potsdam, Stadthaus, Raum 0.031 (Ausschilderung folgen). Bitte denken Sie an die Vollmacht, wenn Dritte diese Briefwahlunterlagen abholen. | |
Kreiswahlausschuss
Aufgaben des Kreiswahlausschusses:
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Zulassung der Kreiswahlvorschläge,
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Nachprüfung der Entscheidungen der Wahlvorstände in den Wahlbezirken,
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Feststellung des Stimmenergebnisse in den jeweiligen Wahlkreisen.
Für die Wahlkreise 21 und 22 der Landeshauptstadt Potsdam wurde der gemeinsame Kreiswahlausschuss wie folgt berufen:
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Herr Dr. Matthias Förster |
Kreiswahlleiter |
| Frau Heike Gumz | stellv. Kreiswahlleiterin |
| Herr Kai Weber | Beisitzer |
| Herr Daniel Rigot | stellv. Beisitzer |
| Frau Dr. Sigrid Müller | Beisitzerin |
| Frau Jana Schulze | stellv. Beisitzerin |
| Herr Karl-Heinz Kollhof | Beisitzer |
| Frau Manuela Schröder | stellv. Beisitzerin |
| Frau Esther Raudszus-Walter | Beisitzerin |
| Frau Dörthe Wiechers | stellv. Beisitzerin |
| Frau Martina Engel-Fürstenberger | Beisitzerin |
| Herr Steffen Engler | stellv. Beisitzer |
| Herr Christian Lahr-Eigen | Beisitzer |
| Herr Dr. Christian Otto | stellv. Beisitzer |
Der Kreiswahlleiter und seine Stellvertreterin sind zu erreichen:
Kreiswahlleiter:
Herr Dr. Matthias Förster
Stadtverwaltung Potsdam
Wahlbüro
Hegelallee 6-10, Haus 6, R. 205
Tel.: 0331/289-1253
eMail: Wahlbuero@Rathaus.Potsdam.de
Stellvertretende Kreiswahlleiterin:
Frau Heike Gumz
Stadtverwaltung Potsdam
Wahlbüro
Hegelallee 6-10, Haus 6, R. 205
Tel.: 0331/289-1253
eMail: Wahlbuero@Rathaus.Potsdam.de
Der Kreiswahlausschuss für den Wahlkreis 19 setzt sich folgendermaßen zusammen:
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Frau Kerstin Kümpel |
Kreiswahlleiterin |
| Herr Martin Rätz | stellv. Kreiswahlleiter |
| Frau Ilona Fiedler-Bangura | Beisitzerin |
| Frau Carola Schmidt | Beisitzerin |
| Frau Gisela Nagel | Beisitzerin |
| Frau Silvia Wernitz | Beisitzerin |
| Frau Gabriele Thiemann | Beisitzerin |
Die Kreiswahlleiterin und ihr Stellvertreter sind zu erreichen:
Kreiswahlleiterin:
Frau Kerstin Kümpel
Landkreis Potsdam-Mittelmark
Niemöllerstraße 1
14806 Belzig
Tel.: 033841/91-348
eMail: wahl@potsdam-mittelmark.de
Stellvertretender Kreiswahlleiter:
Herr Martin Rätz
Landkreis Potsdam-Mittelmark
Niemöllerstraße 1
14806 Belzig
Tel.: 033841/91-348
eMail: wahl@potsdam-mittelmark.de
Am 12. August 2009, um 10 Uhr, entscheidet der Kreiswahlausschuss über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge der Wahlkreise 21 und 22. Die Sitzung findet im Stadthaus der Stadtverwaltung Potsdam, Raum 1.077, Friedrich-Ebert-Straße 79/81 statt.
Die öffentliche Sitzung des Kreiswahlausschusses zur Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Kreiswahlvorschläge im Wahlkreis 19 findet am Mittwoch, dem 12. August 2009 um 16.00 Uhr im Landratsamt Potsdam-Mittelmark, Niemöllerstraße 1 im Raum 207 in 14806 Belzig statt.
Weiterhin tagt der Kreiswahlausschuss am 6.10.2009 um 11 Uhr im Raum 204 des Hauses 6 der Stadtverwaltung Potsdam, Hegelallee 6-10, um das endgültige Wahlergebnis für die Wahlkreise 21 und 22 festzustellen. Alle Sitzungen des Kreiswahlausschusses sind öffentlich






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