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Wahlhelfer am 27.9.2009

Wozu werden Wahlhelfer benötigt? Vor jeder Wahl ist für jeden Wahlbezirk ein Wahlvorstand zu bilden. Er besteht aus dem Wahlvorsteher, dem stellvertretenden Wahlvorsteher und drei bis sieben Beisitzern. Der Wahlvorstand ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl im Wahllokal verantwortlich. Er fasst seine Beschlüsse mit Stimmenmehrheit in öffentlicher Sitzung.
Wer darf Wahlhelfer werden?   Die Mitglieder des Wahlvorstandes sind aus den Wahlberechtigten vom Wahlleiter zu berufen, d.h. sie müssen das Wahlrecht besitzen und dürfen nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.
Welche Aufgaben haben Wahlhelfer speziell?  

Der Wahlvorsteher leitet die Tätigkeit des Wahlvorstandes. Er eröffnet die Wahlhandlung und verteilt die bei der Wahlhandlung und Ermittlung des Wahlergebnisses anfallenden Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder des Wahlvorstandes. Er überwacht das Verfahren der Stimmabgabe und der Stimmenauszählung, stellt das Wahlergebnis des Stimmbezirkes fest und gibt dieses nach der Stimmenauszählung im Wahllokal bekannt. Danach sorgt er für die Abgabe der Wahlunterlagen an das Wahlbüro der Stadt.
Der Schriftführer ist für die Führung des Wählerverzeichnisses während der Wahlhandlung, insbesondere die Eintragung der Stimmabgabevermerke zuständig. Weiterhin fertigt er die Wahlniederschrift an.
Die Beisitzer führen die Aufgaben durch, die ihnen vom Wahlvorsteher übertragen werden, z. B. Ausgabe der Stimmzettel, Beobachtung der Wahlkabinen und Zählung der abgegebenen Stimmen.
Der Wahlvorstand als Kollegium hat insbesondere folgende Aufgaben: Sorge für Ruhe und Ordnung im Wahlraum, Regelung des Zutritts bei Andrang, Überwachung der Wahrung des Wahlgeheimnisses, Beschlussfassung über die Gültigkeit und Ungültigkeit von Stimmen, Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Stimmbezirk, Unterzeichnung der Niederschrift.

Für Ihren Einsatz als Wahlhelfer/in erhalten Sie in Potsdam in der Funktion als Wahlvorsteher/in ein Erfrischungsgeld von 35,- € und in der Funktion eines der übrigen Mitglieder des Wahlvorstandes 30,- €.

Da am 27.9.2009 neben der Bundestagswahl auch die Landtagswahl stattfindet, sind nach Schließung der Wahllokale noch am Wahlabend zwei Stimmzettel auszuzählen, zunächst der für die Bundestagswahl, dann der für die Landtagswahl. Damit diese Auszählung nicht zu lange dauert, werden größere Wahlvorstände gebildet als bei vorangegangenen Wahlen. Das bedeutet jedoch, dass deutlich mehr Wahlhelfer benötigt werden, in Potsdam mehr als 1.200. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie sich mit diesem online-Formular oder unter der Telefonnummer 0331/289-1257 bei uns als Wahlhelfer melden.

Wir brauchen Ihre Unterstützung dringend.
Vielen Dank.

 

Weiterführende Informationen:
> Anmeldeformular für Wahlhelfer
Download:
> Schulungsheft Wegweiser für den Wahlvorstand zur Bundes- und Landtagswahl 2009 in Potsdam  ( PDF,  729 kB )
> Folienvortrag zur Schulung der Wahlvorstände zur Bundes- und Landtagswahl 2009 in Potsdam   (!! PDF,  1 MB !!)
> Hinweise für die Mitglieder der Wahlvorstände zur Bundestags- und Landtagswahl 2009 im Land Brandenburg   (!! PDF,  1 MB !!)

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