Zulassung (fabrik-)neuer Fahrzeuge im Bürgerservice
Kurzbeschreibung der Leistung
Ein Fahrzeug soll erstmalig in Potsdam zugelassen werden.
Voraussetzungen
Das Fahrzeug muss konform „K“ sein (ohne technische Änderungen bzw. Ergänzungen wie z.B. Anhängerkupplung oder andere Bereifung)
Ist der Fahrzeugbrief beim Sicherungsgeber (Bank usw.) hinterlegt, muss dieser durch den Halter aufgefordert werden den Fahrzeugbrief an die Zulassungsbehörde zu übersenden.
Mit der Bankbriefauskunft können Sie prüfen, ob der vom Sicherungsgeber übersandte Fahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Zulassungsbehörde der Landeshauptstadt Potsdam vorliegt.
Erforderliche Unterlagen/Formulare
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Personalausweis oder Reisepass
- Versicherungsbestätigungskarte bzw. elektronische Versicherungsbestätigungsnummer
- Lastschrifteinzug zur Kraftfahrzeugsteuer (BLZ, Kto-Nr., Name des Kreditinstituts)
- Bei Bevollmächtigung schriftliche Vollmacht des neuen Halters und Personalausweis, sowie
Personalausweis des Bevollmächtigten
Rechtliche Grundlagen
- Straßenverkehrszulassungsordnung
- Straßenverkehrsgesetz
Gebühren
- 26,90 € + ggf. 10,20 € (Wunschkennzeichen)
