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Umschreibung eines Fahrzeuges im Bürgerservice bei Zuzug nach Potsdam

Kurzbeschreibung der Leistung


Voraussetzungen:

Das Fahrzeug muss konform „K“ sein (ohne technische Änderungen bzw. Ergänzungen wie z.B. Anhängerkupplung oder andere Bereifung) 

Ist der Fahrzeugbrief beim Sicherungsgeber (Bank usw.) hinterlegt, muss dieser durch den Halter aufgefordert werden den Fahrzeugbrief an die Zulassungsbehörde zu übersenden.
Mit der Bankbriefauskunft können Sie prüfen, ob der vom Sicherungsgeber übersandte Fahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Zulassungsbehörde der Landeshauptstadt Potsdam vorliegt.

Erforderliche Unterlagen/Formulare


- Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I und Zulasssungsbescheinigung Teil II
- Gültige HU und AU bei Fahrzeugen, die älter als 3 Jahre sind (PKW)
- Personalausweis oder Reisepass
- Versicherungsbestätigungskarte bzw. elektronische Versicherungsbestätigungsnummer
- Lastschrifteinzug zur Kraftfahrzeugsteuer (BLZ, Kto-Nr., Name des Kreditinstituts)
- Bei Bevollmächtigung schriftliche Vollmacht des neuen Halters und Personalausweis, sowie  
  Personalausweis des Bevollmächtigten 
- "alte" Kennzeichen

Rechtliche Grundlagen


  • Straßenverkehrszulassungsordnung
  • Straßenverkehrsgesetz

Gebühren


  • 29,50 € bis 50 €

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