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Wiederzulassung eines abgemeldeten /stillgelegten Fahrzeuges im Bürgerservice

Kurzbeschreibung der Leistung


Voraussetzungen

Das Fahrzeug muss konform „K“ sein (ohne technische Änderungen bzw. Ergänzungen wie z.B. Anhängerkupplung oder andere Bereifung) 

Erforderliche Unterlagen/Formulare


- Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein bzw. ZB I und ZB II
- Gültige HU und AU bei Fahrzeugen, die älter als 3 Jahre sind (PKW)
- Personalausweis oder Reisepass
- Versicherungsbestätigungskarte bzw. elektronische Versicherungsbestätigungsnummer
- Lastschrifteinzug zur Kraftfahrzeugsteuer (BLZ, Kto-Nr., Name des Kreditinstituts)
- Bei Bevollmächtigung schriftliche Vollmacht des neuen Halters und Personalausweis, sowie  
  Personalausweis des Bevollmächtigten 

Rechtliche Grundlagen


  • Straßenverkehrszulassungsordnung
  • Straßenverkehrsgesetz

Gebühren


  • 12 € bis 45 €

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