Wiederzulassung eines abgemeldeten /stillgelegten Fahrzeuges im Bürgerservice
Kurzbeschreibung der Leistung
Voraussetzungen
Das Fahrzeug muss konform „K“ sein (ohne technische Änderungen bzw. Ergänzungen wie z.B. Anhängerkupplung oder andere Bereifung)
Erforderliche Unterlagen/Formulare
- Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein bzw. ZB I und ZB II
- Gültige HU und AU bei Fahrzeugen, die älter als 3 Jahre sind (PKW)
- Personalausweis oder Reisepass
- Versicherungsbestätigungskarte bzw. elektronische Versicherungsbestätigungsnummer
- Lastschrifteinzug zur Kraftfahrzeugsteuer (BLZ, Kto-Nr., Name des Kreditinstituts)
- Bei Bevollmächtigung schriftliche Vollmacht des neuen Halters und Personalausweis, sowie
Personalausweis des Bevollmächtigten
Rechtliche Grundlagen
- Straßenverkehrszulassungsordnung
- Straßenverkehrsgesetz
Gebühren
- 12 € bis 45 €
