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Pressemitteilung Nummer 324 / 23.06.2008

Überprüfung der Melderegisterauskunft Online“ veranlasst



- Online-Dienst bis auf Weiteres geschlossen -

Am Freitag erhielt die Stadtverwaltung Kenntnis, dass es Zugriffe von Unbefugten auf die Melderegisterauskunft gegeben hat. Daraufhin wurden unverzüglich die in Frage stehenden Zugriffsberechtigungen gesperrt und gleichzeitig wurde begonnen alle protokollierten Daten zu analysieren. Bisher wurde für die Landeshauptstadt Potsdam der Zugriff auf zwei Personen, deren angegebene Daten bestätigt wurden, festgestellt. Nach bisherigem Kenntnisstand kann ein Zugriff auf Angaben wie z.B. zur Religion oder zu Passbildern von Bürgern ausgeschlossen werden. Die Untersuchungen werden aber fortgesetzt. „Ich habe nach dieser Panne sofort eine Überprüfung der Sicherheitsmechanismen veranlasst. Die Online-Auskunft wird erst wieder freigeschaltet wenn wir zusammen mit dem Unternehmen die Sicherheit für unsere Bürger garantieren können", so Oberbürgermeister Jann Jakobs.

Das Zusatzmodul der Online-Auskunft ist ein getrennt vom Einwohnermeldedatenregister betriebenes Verfahren, welches zwar mit ausgewählten Daten von diesem gefüllt wird, aber von dem man nicht zurück ins Einwohnermeldeverfahren kommt. Dieses Verfahren wird trotz der vorliegenden Feststellungen für ein sicheres Verfahren erachtet, da nur mit Benutzernamen und Passwort Abfragen zu namentlich benannten Personen möglich sind.

Zu den Aufgaben der Meldebehörde gehört die Erteilung von Melderegisterauskünften. Gemäß § 32a Brandenburgisches Meldegestz können Einfache Melderegisterauskünfte unter bestimmten Voraussetzungen auch mittels automatisierten Abrufs über das Internet erteilt werden. Ein Abruf ist nicht zulässig, wenn der Betroffene dieser Art der Auskunftserteilung widersprochen hat.

Seit Juli 2007 betreibt die Landeshauptstadt Potsdam den Online-Dienst der „Melderegisterauskunft-Online" zum Zwecke der Auskunftserteilung für Kunden, die viele Melderegisterauskünfte für ihre Tätigkeit benötigen. Dieser Dienst steht auch eingeschränkt für Behörden zur Verfügung. Der Kunde muss dafür die gesuchte Person eindeutig mit festgelegten Suchkriterien (mindestens vier) bestimmen und nur bei der Zuordnung zu einer bestimmten Person, wird eine Auskunft mit seiner Anschrift erteilt. Die festgelegten Suchkriterien umfassen eine ganze Reihe von Daten, die im § 3 Abs. 1 des Brandenburgischen Meldegesetzes aufgeführt sind, u.a. Name, Vorname, Geschlecht, Anschriften und z. B. von den Passdaten die Seriennummer und die Gültigkeit, welche z.B. von Behörden als Suchkriterien genutzt werden können.

Für weitere Analysen wurde der Online-Dienst „Melderegisterauskunft" bis auf weiteres geschlossen und steht somit nicht zur Verfügung.

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