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Von der Anmeldung bis zum Ja-Wort

Anmeldung
Wenn Sie in Potsdam heiraten möchten, sollten Sie zunächst mit dem Standesamt Potsdam Kontakt aufnehmen. Für die Realisierung Ihres Wunschtermins (besonders an Freitagen und Samstagen von Mai bis September) ist es wichtig, sich rechtzeitig, das heißt mindestens sechs Monate vorher, zu melden. Sie werden dann über die genauen Reservierungsmodalitäten informiert.
Wohnen Sie beide oder zumindest einer von Ihnen in Potsdam, können Sie Ihre Eheschließung mit den dafür notwendigen Papieren direkt im Standesamt Potsdam anmelden. Wenn Sie beide nicht in Potsdam wohnen, können Sie im Standesamt Potsdam heiraten, müssen aber die Eheschließung bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Standesamt anmelden. Eine vorherige Reservierung Ihres Hochzeitstermins im Standesamt Potsdam ist möglich.

Die benötigten Unterlagen
Die Anmeldung der Eheschließung ermöglicht die Prüfung auf rechtliche Ehehindernisse durch das Standesamt. Die Frage nach den dafür notwendigen Unterlagen kann hier zwar nicht abschließend beantwortet werden, da aufgrund der Vielfalt der persönlichen Lebensumstände oft verschiedene Unterlagen zusammengetragen werden müssen. Es gibt jedoch Dokumente, die in jedem Fall benötigt werden:

Familienstand ledig:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass beider Partner
  • Beglaubigte Ablichtungen der Geburtseinträge (nicht Geburtsurkunden!) beider Partner - erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes
  • Bescheinigung aus dem Melderegister des Hauptwohnsitzes mit Angabe des aktuellen Familienstandes (bei Anmeldung der Eheschließung nicht älter als 14 Tage) - erhältlich bei der Meldebehörde

Familienstand geschieden/Lebenspartnerschaft aufgehoben/verwitwet:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass beider Partner
  • Beglaubigte Ablichtungen der Geburtseinträge (nicht Geburtsurkunden!) beider Partner - erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes
  • Bescheinigung aus dem Melderegister des Hauptwohnsitzes mit Angabe des aktuellen Familienstandes (bei Anmeldung der Eheschließung nicht älter als 14 Tage) - erhältlich bei der Meldebehörde
  • Eheurkunde der letzten Ehe bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Lebenspartnerschaft
  • Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z.B. rechtskräftiges 
    Scheidungsurteil, Sterbeurkunde)

Bei gemeinsamen Kindern:

  • Geburtsurkunde
  • Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft, sofern der Vater nicht bereits in der Urkunde 
    eingetragen ist
  • Urkunde über die Erklärung zur gemeinsamen Ausübung der elterlichen Sorge, sofern    
    beim Jugendamt bereits begründet

Ist einer von Ihnen oder sind Sie beide ausländische Staatsangehörige, sollten Sie sich persönlich im Standesamt erkundigen, welche Dokumente aus Ihrem Herkunftsland benötigt werden.

Die Wahl des zukünftigen Namens
Zur Anmeldung der Eheschließung sollten Sie sich Gedanken zu Ihrer künftigen Namensführung in der Ehe machen. Dazu gibt es im deutschen Recht folgende Möglichkeiten:

Sie möchten einen gemeinsamen Namen tragen.

Das heißt, sie einigen sich auf einen Namen und bestimmen diesen zum gemeinsamen Ehenamen. Das kann der entweder der Geburtsname oder der aktuelle Familienname (z.B. aus einer vorherigen Ehe) des Mannes oder der Frau sein. Sie tragen dann nach der Eheschließung beide den gleichen Familiennamen.
Der Ehepartner, dessen Name nicht Ehename wird, kann dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Eheschließung geführten Familiennamen voranstellen oder anfügen. Ein Ehepartner führt den Doppelnamen.
Es ist jedoch nicht möglich, dass Sie beide einen aus Ihren Namen zusammengesetzten Doppelnamen führen. Und ist der gemeinsam gewählte Ehename bereits ein Doppelname, darf kein weiterer Name hinzugefügt werden.

Sie möchten in der Ehe Ihre Namen behalten.

Das heißt, Sie bestimmen keinen gemeinsamen Ehenamen und jeder Partner führt seinen aktuellen Familiennamen in der Ehe weiter.
In diesem Fall können Sie sich nach der Eheschließung jederzeit auch noch nachträglich für einen gemeinsamen Ehenamen entscheiden.

Bitte beachten Sie, dass die Entscheidung für einen Ehenamen - solange die Ehe besteht - unwiderruflich ist.

Unterschiede zu den oben angegebenen Möglichkeiten können sich ergeben, wenn sich die Namensführung in Ihrer Ehe nicht nach deutschem sondern nach ausländischem Recht richtet, weil einer von Ihnen oder Sie beide ausländische Staatsangehörige sind. Bei der Anmeldung der Eheschließung werden Sie im Standesamt ausführlich zu den verschiedenen Möglichkeiten der Namensführung in Ihrer Ehe beraten.

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften

Seit dem 1. August 2001 gibt es in der Bundesrepublik Deutschland das Lebenspartner-schaftsgesetz. Seitdem können auch Paare gleichen Geschlechts miteinander eine Lebenspartnerschaft eingehen. Zwar handelt es sich dabei nicht um eine Ehe im bürgerlich-rechtlichen Sinne wie zwischen Mann und Frau, dennoch sind die Rechte und Pflichten beider Partner mit denen von Ehegatten vergleichbar.
Wie bei Ehegatten geben sich auch gleichgeschlechtliche Lebenspartner im Standesamt Potsdam das Ja-Wort und begründen damit ihre Lebenspartnerschaft. Die Anmeldung der Lebenspartnerschaft, die dafür notwendigen Dokumente und die Kosten sind mit denen der Anmeldung der Eheschließung vergleichbar. Auch die Regelungen zur Namensführung in der Lebenspartnerschaft stehen denen in der Ehe gleich. Hier heißt der gemeinsame Name dann Lebenspartnerschaftsname. Die vorstehenden Ausführungen gelten daher auch für die Lebenspartnerschaft.
In allen weiteren Fragen zur Lebenspartnerschaft berät Sie das Standesamt Potsdam gern. 

Die Gestaltung der Eheschließung

Bei der Anmeldung wird mit Ihnen auch die Gestaltung der Eheschließungszeremonie besprochen. Grundsätzlich verläuft eine standesamtliche Eheschließung wie folgt:

1. Eintritt in der Eheschließungsraum
2. Begrüßung und Ansprache des Standesbeamten
3. Ja-Wort und Ringtausch
4. Verlesen und Unterzeichnung des amtlichen Dokuments über die Eheschließung
5. Abschlussworte und Gratulation des Standesbeamten
6. Gratulation der Gäste und Ausklang

Gern kann die Zeremonie musikalisch begleitet werden. Je nach Wunsch können dafür begleitend Musikstücke von einer CD erklingen oder auch Musiker mit Live-Instrumenten zu Gehör kommen. Weitere Gestaltungswünsche können Sie im Anmeldeverfahren mit dem Standesamt besprechen.

Der große Tag

Sind alle Vorbereitungen getroffen, findet Ihre Eheschließung an Ihrem Hochzeitstag und -ort statt. Der Standesbeamte begleitet Sie durch Ihre Eheschließung und entlässt Sie dann in den Kreis Ihrer Familie und Gäste als frisch vermähltes Paar.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Standesamtes Potsdam wünschen Ihnen schon jetzt einen guten Start in Ihre Ehe und viel Glück für Ihren gemeinsamen Lebensweg!

Die standesamtlichen Kosten


Das Standesamt erhebt nach der im Land Brandenburg geltenden Gebührenordnung Verwaltungsgebühren für die Anmeldung und Vornahme der Eheschließung sowie für Urkunden. Damit Sie sich einen Überblick über die zu erwartenden Kosten machen können, sind die einzelnen Gebührensätze nachfolgend aufgeführt.


40 Euro Prüfung der Ehevoraussetzungen unter Beachtung deutschen Rechts
20 Euro Prüfung der Ehevoraussetzungen unter Beachtung ausländischen Rechts (zusätzlich je Auslandsbeteiligung)
30 Euro Vornahme der Eheschließung in den Amtsräumen (Stadthaus) während der allg. Öffnungszeiten des Standesamtes (Mo 10-14 Uhr, Di 10-17 Uhr, Mi 10-14 Uhr, Do 10-15 Uhr, Fr 10-12 Uhr)
50 Euro Vornahme der Eheschließung in den Amtsräumen (Stadthaus) außerhalb der allg. Öffnungszeiten des Standesamtes (Mo ab 15 Uhr, Mi ab 15 Uhr, Do ab 16 Uhr, Fr ab 13 Uhr, Samstag)
60 Euro Vornahme der Eheschließung außerhalb der Amtsräume (Außenorte) während der allg. Öffnungszeiten des Standesamtes (Mo 10-14 Uhr, Di 10-17 Uhr, Mi 10-14 Uhr, Do 10-15 Uhr, Fr 10-12 Uhr)
80 Euro Vornahme der Eheschließung außerhalb der Amtsräume (Außenorte) außerhalb der allg. Öffnungszeiten des Standesamtes (Mo ab 15 Uhr, Mi ab 15 Uhr, Do ab 16 Uhr, Fr ab 13 Uhr, Samstag)
10 Euro Eheurkunde (weitere Exemplare jeweils 5 Euro)
15-30 Euro Familienstammbuch (freiwillig, Preis modellabhängig)
120 Euro Miete Eheschließungsraum Krongut Bornstedt
150 Euro Miete Eheschließungsraum Alte Neuendorfer Kirche
150 Euro Miete Eheschließungsraum Schloss Kartzow
400 Euro Miete Eheschließungsraum Belvedere auf dem Pfingstberg

Bei ausländischer Staatsangehörigkeit eines oder beider Partner kann es notwendig werden, ein Verfahren zur Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses bei zuständigen Oberlandesgericht durchzuführen. Dies ist mit weiteren einkommensabhängigen Gebühren verbunden. Das Standesamt informiert Sie in diesem Fall persönlich über die zu erwartenden Kosten.

Im Standesamt und beim Bürgerservice der Landeshauptstadt Potsdam erhalten Sie auf Wunsch eine umfangreiche Broschüre zum Thema "Heiraten in Potsdam" mit vielen nützlichen Tipps und Hinweisen.

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