Fahrzeugscheinänderung nach Umzug oder Namensänderung im Bürgerservice
Kurzbeschreibung der Leistung
- Kraftfahrzeug muss im Zulassungsbereich Potsdam zugelassen sein
- Der Halter des Fahrzeugs muss in Potsdam gemeldet sein.
- Der Fahrzeugbrief/ ZB II (nur bei Namensänderung oder vollbeschriebenem Fahrzeugschein) muss
vorgelegt werden.
Ist der Fahrzeugbrief beim Sicherungsgeber (Bank usw.) hinterlegt, muss dieser durch den Halter aufgefordert werden den Fahrzeugbrief an die Zulassungsbehörde zu übersenden.
Mit der Bankbriefauskunft können Sie prüfen, ob der vom Sicherungsgeber übersandte Fahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Zulassungsbehörde der Landeshauptstadt Potsdam vorliegt.
Durchschnittliche Bearbeitungszeit: ca. 15 Minuten (ohne Wartezeit)
Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Straßenbahn: Nummer: 92, 95 - Haltestelle: Rathaus
Erforderliche Unterlagen/Formulare
Zur Fahrzeugscheinänderung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Fahrzeugschein bzw ZB I
- Fahrzeugbrief bzw ZB II (nur bei Namensänderungen)
- gültige Abgasbescheinigung für Fahrzeuge, die älter als drei Jahre sind
- gültiges Prüfprotokoll der Hauptuntersuchung (Auf der Vorder- oder Rückseite des Fahrzeugscheins vermerkt)
- Personalausweis oder Reisepass
- formlose schriftliche Vollmacht des Halters und Personalausweis sowie des Bevollmächtigten
- ggf. Eidesstattliche Erklärung bei Verlust des Fahrzeugscheins
Rechtliche Grundlagen
- § 5 des Straßenverkehrsgesetzes vom 19.12.1952 in der jeweils geltenden Fassung
- §27 der Straßenverkehrszulassungsordnung vom 28.09.1988 in der jeweils geltenden Fassung
Gebühren
- Änderung inkl. Umtausch der alten Papiere in neue: 15,60 Euro
- Änderung der alten Fahrzeugpapiere: 10,70 Euro
- Änderung der neuen Fahrzeugpapiere: 11,70 Euro
- Abnahme Eidesstattliche Erklärung: 30,70 Euro
