Verlängerung Bewohnerparkausweis im Bürgerservice
Allgemeine Informationen
Bei der Beantragung der Verlängerung des Bewohnerparkausweises ist das persönliche Erscheinen erforderlich.
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
ca. 10 Minuten (ohne Wartezeit)
Voraussetzungen
- gültiger Personalausweis
- Fahrzeugschein
- Alter Parkausweis
- Vollmacht, wenn nicht der Ehepartner zur Verlängerung erscheint
Rechtliche Grundlagen
§§ 45 Abs.1, 46 Abs. 4a und 11 StVO
Gebühren
Verlängerung des Bewohnerparkausweises für ¼ Jahr: 10,20 Euro
Verlängerung des Bewohnerparkausweises für ½ Jahr: 15,30 Euro
Verlängerung des Bewohnerparkausweises für 1 Jahr: 30,70 Euro
Verlängerung des Bewohnerparkausweises für 2 Jahre: 50,00 Euro
