Satzung des Jugendamtes der Landeshauptstadt Potsdam
Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam hat in ihrer Sitzung am
13.02.1995 die Satzung des Jugendamtes der Landeshauptstadt Potsdam beschlossen. Sie regelt u.a.:
- Zuständigkeit und Aufgaben des Jugendamtes
- Zusammensetzung und Aufgaben des Jugendhilfeausschusses
Die Satzung trat rückwirkend zum 22.04.1994 in Kraft. Sie wurde im Amtsblatt 3/1995 der Landeshauptstadt Potsdam vom 17. März 1995 veröffentlicht. Die 1. Satzungsänderung wurde durch die StVV der LH Potsdam am 01.07.1998 beschlossen und im Amtsblatt der LH Potsdam 8/1998 vom 28. August 1998 bekannt gemacht. Die 2. Satzungsänderung, welche durch die StVV der LH Potsdam am 11.02.2004 beschlossen wurde, erschien im Amtsblatt 06/2004 der Landeshauptstadt Potsdam vom 10. März 2004. Die 3. Änderungssatzung wurde im Amtsblatt der Landeshauptstadt Potsdam Nr. 5 vom 26.02.2009 veröffentlicht.
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