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Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen gemäß § 135 c Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam hat in ihrer Sitzung am 
28.01.1998 die Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen gemäß § 135 c Baugesetzbuch (BauGB) der Landeshauptstadt Potsdam vom 04. Februar 1998 beschlossen. Sie regelt u.a.:

  • Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen
  • Umfang der erstattungsfähigen Kosten
  • Verteilung der erstattungsfähigen Kosten

Die Satzung trat am 1. März 1998 in Kraft. Sie können die Satzung als PDF downloaden. Zur Ansicht benötigen Sie den Adobe Acrobat Reader.

Download:
> Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen gemäß § 135 c Baugesetzbuch (BauGB), pdf  ( PDF,  213 kB )

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