Arbeitsgruppe Ausländerbehörde
Kurzbeschreibung
Die Ausländerbehörde der Landeshauptstadt Potsdam ist Ansprechpartner für alle Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit innerhalb der Landeshauptstadt Potsdam stehen. Dies reicht von der Einreise über sämtliche Belange des Aufenthalts wie u.a. Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln, Gestattung der Erwerbstätigkeit, Erlaubnis zum Studium etc. bis hin zur Ausreise.
Hierbei werden die gesetzlichen Bestimmungen über Einreise, Aufenthalt, Niederlassung und Erwerbstätigkeit für ausländische Staatsangehörige umgesetzt. Die Regelungen sind dadurch gekennzeichnet, dass sie in unterschiedlicher Abstufung aufenthaltsrechtliche Beschränkungen vorsehen, die abhängig sind vom Herkunftsland des Betroffenen, von Aufenthaltsdauer und -grund im Bundesgebiet und Aufenthaltsstatus.
Informationen zum Wegfall der Freizügigkeitsbescheinigung
Mit Rechtswirkung vom 29.01.2013 ist das sogenannte 'Freizügigkeitsgesetz / EU' in einigen Punkten geändert worden. Die interessanteste Änderung dürfte sein, dass ab sofort die Ausstellung der Freizügigkeitsbescheinigung entfällt.
Diese Bescheinigung hat bisher den besonderen Status als freizügigkeitsberechtigte EU-Staatsangehörige dokumentiert. Zukünftig genügen für diesen Zweck die Vorlage einer Meldebestätigung und der Besitz eines gültigen Passes oder Personalausweises, aus dem sich die Staatsangehörigkeit des EU-Staates ergibt.
Bereits seit 01.08.2012 wird die Hochqualifiziertenrichtlinie der Europäischen Union in der Bundesrepublik umgesetzt
Qualifizierten ausländischen Arbeitnehmern wird bundesweit die Erteilung eines Aufenthaltstitels wesentlich vereinfacht. Bei Vorliegen der Voraussetzungen kann dem betreffenden Ausländer eine Blaue Karte EU gemäß § 19a Aufenthaltsgesetz erteilt werden.
Fachkräfte haben die Möglichkeit, einen Aufenthaltstitel zur Suche nach einem der Qualifikation angemessenen Arbeitsplatz für bis zu sechs Monate zu erhalten, wenn der Lebensunterhalt gesichert ist und der Ausländer über einen deutschen oder anerkannten oder einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss verfügt.
Für Absolventen einer deutschen Hoch- oder Fachhochschule verlängert sich die Zeit der Arbeitsplatzsuche direkt nach dem Studium von derzeit 12 Monate auf 18 Monate. Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt während dieses Zeitraums zur Ausübung der Erwerbstätigkeit.
Zudem dürfen Studenten seit dem 01.08.2012 einer Beschäftigung von 120 Tagen oder 240 halben Tagen sowie der Ausübung studentischer Nebentätigkeiten nachgehen.
Terminvergabe in der Ausländerbehörde der Landeshauptstadt Potsdam
Mit Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels wurde die softwareunterstützte Terminvergabe eingeführt.
Bitte sehen Sie von spontanen Vorsprachen ab und vereinbaren Sie mit Ihrem Sachbearbeiter einen individuellen Termin.
Gern können Sie auch einen Termin per E-Mail vereinbaren. Bitte übermitteln Sie uns mit Ihrer Terminanfrage folgende Angaben in deutscher Sprache:
- Name, Vorname und Geburtsdatum von Ihnen und allen Familienangehörigen, die mit vorsprechen wollen (bitte Name und Vorname in der Schreibweise des Passes)
- den Grund Ihrer Vorsprache (z. B. erstmalige Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis, Erteilung einer Niederlassungs-erlaubnis).
Als allgemeine Sprechzeiten bleiben derzeit der Dienstag und Donnerstag erhalten. Ab sofort werden Ihre Anliegen an einem Freitag nur noch nach vorheriger Terminvergabe bearbeitet werden.
Adresse
Friedrich-Ebert-Straße 79-81
14469 Potsdam
Haus 20
Öffnungszeiten
- Dienstag: 9:00 bis 18:00 Uhr
- Donnerstag: 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
- Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr (nur nach Terminvergabe)
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass die Aufrufanlage Dienstags und Donnerstags 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten ausgestellt wird. Es wird um rechtzeitiges Erscheinen gebeten.
Kontakt
- E-Mail: Auslaenderbehoerde@Rathaus.Potsdam.de
- Tel.: +49 331 289 + Durchwahl des jeweiligen Sachbearbeiters
- Fax: +49 331 289 - 1764
