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Wohnberechtigungsbescheinigung

Kurzbeschreibung der Leistung


Die Entscheidung zu Anträgen auf Erteilung einer Wohnberechtigungsbescheinigung (WBS) erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Einkommensgrenzen und unter Berücksichtigung des Jahresbruttoeinkommens aller mitziehenden Familien- bzw. Haushaltsangehörigen Personen.

Einkommensgrenzen für Sozialwohnungen nach § 9 (2) WoFG:

  • für einen Einpersonenhaushalt: 12.000 EUR
  • für einen Zweipersonenhaushalt: 18.000 EUR
  • zuzüglich für jede weitere zum Haushalt rechnende Person: 4.100 EUR.
  • sind zum Haushalt rechnende Personen Kinder im Sinne § 32 Abs. 1 - 5 Einkommenssteuergesetz, erhöht sich die vorgenannte Einkommensgrenze für jedes Kind um weitere 500 EUR.
    Es kann nur ein Antrag auf eine Wohnberechtigungsbescheinigung gestellt werden, und zwar für den angestrebten Hauptwohnsitz.

Die Wohnberechtigungsbescheinigung gilt 1 Jahr. Haben mehrere Länder die gleiche Bezugsvoraussetzungen (Einkommensgrenze, maßgebliche Wohnungsgröße, Vorrang für bestimmte Personen), besitzt der WBS in diesen Ländern Gültigkeit.

Antragsberechtigt ist jeder volljährige Bürger. Alle mitziehenden Personen müssen Familien- bzw. Haushaltsangehörig sein.

Der Antrag auf eine Wohnberechtigungsbescheinigung muss eigenhändig von allen volljährig mitziehenden Personen unterschrieben sein und kann per Post an folgende Adresse gesandt werden:

Stadtverwaltung Potsdam
Fachbereich Soziales, Gesundheit und Umwelt 
Bereich Wohnen 
Haus 2 
Hegelallee 6 - 10 
14469 Potsdam
Zu vorhandenen Fragen im Zusammenhang mit der Antragstellung erfolgt zu den Sprechzeiten bei Bedarf eine individuelle Beratung.

Unterscheidung der Bezugsberechtigung: -Wohnberechtigungsbescheinigung zum Bezug einer Sozialwohnung im öffentlich geförderten Wohnungsbau (sog. 1. Förderweg) -Bescheinigung für die Bezugsberechtigung einer nicht mit öffentlichen Mitteln errichteten Wohnung (3. Förderweg)). Die zulässige Einkommensgrenze darf um bis 60 % überschritten werden.

Bearbeitungsfristen: Die Bescheiderteilung für die Wohnberechtigung erfolgt innerhalb von 14 Tagen.

Erforderliche Unterlagen/Formulare


  • Antragsformular mit Unterschrift aller mitziehenden volljährigen Personen. Den Antragsunterlagen fügen Sie bitte Kopien der Unterlagen bei, die auf Sie zutreffen.

Beispielsweise:

  • Einkommensnachweise der letzten 12 Monate
  • Bewilligungsbescheid Arbeitslosengeld oder Grundsicherungsleistungen
  • BAFÖG- Bescheid/Studienbescheinigung
  • Nachweis über Unterhaltszahlungen
  • letzte Rentenmitteilung
  • Erziehungsgeldnachweis
  • Schwerbehindertenausweis
  • Nachweis bei freiwilliger Kranken-, Pflege- oder Rentenversicherung
  • Für Selbstständige sind folgende Unterlagen erforderlich:
    • Nachweis vom Steuerberater oder letzten Steuerbescheid
    • Versicherungspolicen (Kranken- / Rentenversicherung oder Lebensversicherung)

Nachweise über Besonderheiten:

  • Mutterpass
  • Eheschließung ( wenn die Ehe nicht älter als 5 Jahre ist )
  • Nachweis über Trennung ( z.B. geänderte Lohnsteuerklasse, formlose Bestätigung beider Partner, Antrag auf Scheidung )
  • Betreuung
  • Pflege usw.

Rechtliche Grundlagen


  • Wohnraumförderungsgesetz (WoFG)
  • Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG)
  • Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr (VV-WoFGWoBindG) 
  • Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren (GebOWohn)
  • Verwaltungsgebührensatzung der Landeshauptstadt Potsdam
  • Einkommenssteuergesetz (EStG)

Gebühren


  • Wohnberechtigungsbescheinigung max. 15,00 EUR

Lesen Sie auch:
> Hinweise zur Einkommenserklärung

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