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Übermittlungssperren im Melderegister

Kurzbeschreibung der Leistung


Sie wollen eine Übermittlungssperre gegen Weitergabe ihrer Einwohnermeldedaten:

  • für Auskünfte an Parteien, politische Vereinigungen u.a. im Zusammenhang mit Wahlen, Volksbegehren und -entscheiden sowie Bürgerbegehren
  • über Alters- und Ehejubiläen
  • an Adressbuchverlage
  • mittels Datenübermittlung an eine öffentlich rechtliche Religionsgemeinschaft, der nicht Sie, sondern Familienangehörige von Ihnen angehören
  • mittels der Form der Auskunftserteilung im automatisierten Abruf über das Internet

Voraussetzung:

Sie müssen mit Haupt- oder Nebenwohnung in Potsdam gemeldet sein.

Der Antrag auf Registrierung einer Übermittlungssperre muss eigenhändig unterschrieben sein und kann dann per Post an folgende Adresse gesandt werden:

Stadtverwaltung Potsdam
Bürgerservice
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14467 Potsdam

Erforderliche Unterlagen/Formulare


ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular oder formloser schriftlicher Antrag

Rechtliche Grundlagen


§§ 30 und 33 Brandenburgisches Meldegesetz

Lesen Sie auch:
> Antrag auf Übermittlungssperre Melderegister

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