Übermittlungssperren im Melderegister
Kurzbeschreibung der Leistung
Sie wollen eine Übermittlungssperre gegen Weitergabe ihrer Einwohnermeldedaten:
- für Auskünfte an Parteien, politische Vereinigungen u.a. im Zusammenhang mit Wahlen, Volksbegehren und -entscheiden sowie Bürgerbegehren
- über Alters- und Ehejubiläen
- an Adressbuchverlage
- mittels Datenübermittlung an eine öffentlich rechtliche Religionsgemeinschaft, der nicht Sie, sondern Familienangehörige von Ihnen angehören
- mittels der Form der Auskunftserteilung im automatisierten Abruf über das Internet
Voraussetzung:
Sie müssen mit Haupt- oder Nebenwohnung in Potsdam gemeldet sein.
Der Antrag auf Registrierung einer Übermittlungssperre muss eigenhändig unterschrieben sein und kann dann per Post an folgende Adresse gesandt werden:
Stadtverwaltung Potsdam
Bürgerservice
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14467 Potsdam
Erforderliche Unterlagen/Formulare
ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular oder formloser schriftlicher Antrag
