Straßensondernutzung
Kurzbeschreibung der Leistung
Öffentliche Straßen können von jedermann im Rahmen des Benutzungszwecks und der verkehrsrechtlichen Vorschriften genutzt werden. Darüber hinaus gehender Gebrauch, wie z.B. für Bautätigkeiten, Platzreservierungen für Umzüge, für Straßenfeste, für Informationsstände, für Werbeveranstaltungen, für Containeraufstellungen usw. ist jeweils Straßensondernutzung und bedarf der Erlaubnis. Eine solche Erlaubnis kann nach straßenverkehrsrechtlichen und straßenrechtlichen Bestimmungen erteilt werden. Die Antragstellung kann formlos unter Angabe folgender Mindestangaben erfolgen:
- Antragsteller (natürliche oder juristische Person) mit Anschrift, Tel. u. Fax, ggf. Rechtsform; Zeitangaben (Termin, Nutzungsdauer)
- Zweck der Sondernutzung (Abfallentsorgung, Bauarbeiten, Straßenfest, Straßenhandel, Information, Werbung, Lagerung, Kulturdarbietung, ... )
- Art der Sondernutzung (Containergestellung, Baustelleneinrichtung, Baugerüst, Marktstand, Verkaufsfahrzeug, Werbeeinichtung, Fahrgeschäft, Warenständer, Tische und Sitzgelegenheiten, Zelte, Schaukästen, nicht zum Straßenverkehr zuglassene Fahrzeuge, ... )
- Genaue Ortsangaben: Lageplan (mit Maßangaben zur Bewertung des Vorhabens, markanten Punkten und wesentlichen Abmessungen)
- Größe (LängexBreitexHöhe) und Gesamtgewicht der verwendeten Einrichtung
- Umweltemissionen (Lärm, Licht, Staub, Gerüche ... )
- Verkehrszeichenplan (soweit die Verkehrsregelung geändert werden muss).
Der Antrag auf Straßensondernutzung muss eigenhändig unterschrieben sein und kann dann an folgende Adresse gesandt werden:
Stadtverwaltung Potsdam
Bereich Straßenverkehr
Helene-Lange-Straße 14
14469 Potsdam
2-8 Wochen (in Abhängigkeit von Umfang und Art der Sondernutzung)
Hinweise:
Eine Antragstellung ist für jede öffentliche Verkehrsfläche notwendig, unabhängig von den Eigentumsverhältnissen. Die Erlaubnis darf nur auf Zeit oder Widerruf erteilt werden. Sie kann mit Bedingungen versehen und mit Auflagen verbunden werden. Die Erlaubnis muss versagt werden, wenn öffentliche Interessen entgegenstehen ( z.B. schädliche Umwelteinwirkungen, Beeinträchtigungen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehr oder städtebauliche oder denkmalpflegerische Belange ...)
Erforderliche Unterlagen/Formulare
formloser Antrag
Rechtliche Grundlagen
- Straßenverkehrsordnung
- Brandenburgisches Straßengesetz
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
- Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen der Landeshauptstadt Potsdam
Gebühren.
Die Gebührenhöhe richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls (Verwaltungsgebühr zwischen 11,00 und 767,00 EUR in Abhängigkeit von der Nutzungsart)
