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Melderegisterauskunft

Kurzbeschreibung der Leistung


Melderegisterauskünfte können an Bürger oder Firmen zu namentlich Benannten erteilt werden. Man unterscheidet:

  • einfache Melderegisterauskunft
  • erweiterte Melderegisterauskunft
  • Melderegisterauskunft mit erhöhtem Suchaufwand

 

  • bei einer einfachen Melderegisterauskunft werden mitgeteilt:
    1. Familiennamen
    2. Vornamen
    3. Doktorgrad
    4. gegenwärtige Anschriften
    5. die Tatsache dass der Einwohner verstorben ist
  • bei der erweiterten Melderegisterauskunft werden zusätzlich mitgeteilt:
    1. Tag und Ort der Geburt,
    2. frühere Vor- und Familiennamen,
    3. die Angabe verheiratet oder nicht,
    4. Staatsangehörigkeiten,
    5. frühere Anschriften
    6. Tag des Ein- und Auszugs
    7. gesetzliche Vertreter
    8. Sterbetag und -ort

 

Besondere Voraussetzungen:
  • Die gesuchte Person muss in Potsdam gemeldet oder gemeldet gewesen sein.
  • Von den Auskunftsersuchenden ist ein berechtigtes Interesse im Falle der erweiterten Melderegisterauskunft nachzuweisen.
Besonderheiten:
  • Eine Melderegisterauskunft kann nicht erteilt werden, wenn der Betroffene nicht eindeutig identifiziert werden kann.
  • Eine Melderegisterauskunft darf nicht gegeben werden, wenn der Betroffene dieser Auskunft widersprochen hat.
  • Jede Melderegisterauskunft ist ausgeschlossen, wenn eine Auskunftssperre bei Gefährdung schutzwürdiger Belange für Betroffene im Melderegister vermerkt ist.


Erweiterte Melderegisterauskunft mit erhöhtem Suchaufwand:

Voraussetzung:
Die gesuchte Person wurde im Melderegister nicht gefunden, da sie vor der Einführung des edv-gestützten Melderegisters in Potsdam gelebt hat.

Der Antrag auf eine Melderegisterauskunft muss eigenhändig unterschrieben sein und kann dann per Post zugesandt werden:

Bürgerservice der Stadt Potsdam
Friedrich-Ebert-Str.79/81
14467 Potsdam

Durchschnittliche Bearbeitungszeit:

ca. 4 Wochen

Rechtliche Grundlagen


§ 32 Absätze 1 und 2 des Brandenburgischen Meldegesetzes

 

Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministers des Innern (GebOMI) vom 21. Juli 2010 (GVBI. II, Nr. 46 vom 26. Juli 2010)

Erforderliche Unterlagen/Formulare


einfache Melderegisterauskunft:

  • ein mündlicher (persönlich) oder formloser schriftlicher Antrag

erweiterte Melderegisterauskunft

  • ein mündlicher (persönlich) oder formloser schriftlicher Antrag
  • Nachweis eines berechtigten Interesses für die Melderegisterauskunft

erweiterte Melderegisterauskunft mit erhöhtem Suchaufwand:

  • formloser schriftlicher Antrag
  • Nachweis eines berechtigten Interesses für die Melderegisterauskunft

Gebühren


Bei Antragstellung wird eine Gebühr in Höhe von:

  • 8,00 EUR für eine einfache schriftliche Melderegisterauskunft
  • 12,00 EUR für eine erweiterte Melderegisterauskunft
  • ab 13,00 € je nach Aufwand pro Person für eine Melderegisterauskunft mit erhöhtem Suchaufwand fällig.

Weiterführende Informationen:
> Auskunftssperre im Melderegister

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