Hauptmenu

Seitenfunktionen


Seite weiterempfehlen

Seite drucken


   

Führungszeugnis

Kurzbeschreibung der Leistung


Entgegennahme eines Antrages auf Erteilung eines persönlichen oder behördlichen Führungszeugnisses aus dem Bundeszentralregister

  • Die Erteilung eines Führungszeugnisses können Sie beantragen, sofern Sie mit Haupt- oder Nebenwohnung in Potsdam meldebehördlich registriert sind.
  • Sofern Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen Sie den Antrag auf Erteilung des Führungszeugnisses persönlich stellen, vor dem 14. Lebensjahr muss der Antrag durch den gesetzlichen Vertreter gestellt werden, ab dem 14. Lebensjahr kann der Antrag selbst gestellt werden.
  • Sie erhalten Auskunft zu den eigenen ggf. vorhandenen Daten aus dem Bundeszentralregister.
Besonderheiten:
  • Wer ein Führungszeugnis beantragt muss mitteilen, ob das Führungszeugnis für eine Behörde bestimmt ist oder ob das Führungszeugnis für andere Zwecke (z. B. Bewerbung) benötigt wird.
  • Im Falle, dass eine Behörde ein Führungszeugnis verlangt, ist der Behördensitz, die Behörde und der Verwendungszweck zu benennen.
  • Der Antragsteller kann verlangen, dass das Führungszeugnis nicht auf direktem Wege der anfordernden Behörde per Post zugestellt wird, sondern erst einem Amtsgericht seiner Wahl, um hier die Gelegenheit zur persönlichen Einsichtnahme zu bekommen.

    Der Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses muss persönlich im Bürgerservice der Stadtverwaltung Potsdam, Friedrich-Ebert-Straße 79/81 gestellt werden.

Erforderliche Unterlagen/Formulare


Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers

Rechtliche Grundlagen


§ 30 Bundeszentralregistergesetz

Gebühren


Bei der Antragstellung ist eine Gebühr in Höhe von 13,00 EUR zu entrichten.

Durchschnittliche Bearbeitungszeit


Bearbeitungszeit im Bundeszentralregister beim Generalbundesanwalt am Bundesgerichtshof etwa ein bis drei Wochen (einschließlich Postweg)

Veranstaltung suchen

in Potsdam :