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Änderung im Fahrzeugschein (Adress- oder Namensänderung) innerhalb v. Potsdam

Kurzbeschreibung der Leistung


Eintragung der Anschrift- oder Namensänderung in den Fahrzeugpapieren.

Erforderliche Unterlagen/Formulare


Bei Anschriftenänderung: 
  • Fahrzeugschein/ Zulassungsbescheinigung Teil 1
  • gültiger Personalausweis
  • gültiger Nachweis Hauptuntersuchung
  • Fahrzeugbrief ist vorzulegen, wenn im Fahrzeugschein kein Platz mehr für eine Eintragung d. neuen Adresse ist
  • ggf. schriftliche Vollmacht und orig. Ausweis des Fahrzeughalters sowie des Bevollmächtigten

Bei Namensänderung  

  • Fahrzeugschein/ Zulassungsbescheinigung Teil 1
  • Fahrzeugbrief/ Zulassungsbescheinigung Teil 2
  • gültiger Nachweis Hauptuntersuchung
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. schriftliche Vollmacht und orig. Ausweis des Fahrzeughalters sowie des Bevollmächtigten
Ist der Fahrzeugbrief beim Sicherungsgeber (Bank usw.) hinterlegt, muss dieser durch den Halter aufgefordert werden den Fahrzeugbrief an die Zulassungsbehörde zu übersenden.
Mit der Bankbriefauskunft können Sie prüfen, ob der vom Sicherungsgeber übersandte Fahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Zulassungsbehörde der Landeshauptstadt Potsdam vorliegt.

Rechtliche Grundlagen


§ 13  der Fahrzeug-Zulassungsverordnung  (FZV)

Gebühren


  • Nach Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr: 

    --> 10,90 € Mindestgebühr 

    Die Gebühren können sich gegebenenfalls nach Prüfung der Unterlagen bei zusätzlichem Aufwand erhöhen. 

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