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Denkmalliste des Landes Brandenburg

Teil 04 Stadt Potsdam

Aufbau des Denkmalverzeichnisses


Seit Inkrafttreten des Denkmalschutzgesetzes vom 24. Mai 2004 werden die Denkmale gemäß § 3 Abs. 1 BbgDSchG nachrichtlich in ein öffentliches Verzeichnis eingetragen. Entsprechend der Aufgabenzuweisung des Denkmalschutzgesetzes wird diese Denkmalliste durch die Denkmalfachbehörde, das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum, geführt.

In dieser Liste sind auch die Denkmale der Landeshauptstadt Potsdam eingetragen. Die Denkmalliste umfasst:
im Teil A die Bodendenkmale
im Teil B die durch Satzung geschützten Denkmalbereiche
im Teil C die Denkmale im Bereich der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin Brandenburg
im Teil D die Denkmale der Stadt Potsdam
Am Ende der Liste sind die Vororte und Eingemeindungen Fahrland, Golm, Groß Glienicke, Grube, Kartzow, Krampnitz, Marquardt, Neu-Fahrland, Sacrow, Satzkorn und Uetz-Paaren aufgeführt.

Die Denkmalliste des Landes Brandenburg und weitere Informationen finden Sie hier auf der Internetseite des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologischen Landesmuseums.

 
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Entwicklung des Denkmalbestandes in Potsdam
 
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Was ist eine Denkmalposition?

Entwicklung des Denkmalbestandes


Am 31. 12. 1990 standen in Potsdam 898 Positionen unter Denkmalschutz, was etwa 1.100 Gebäuden entsprach. Denkmalbereiche gab es damals noch nicht. Bei dieser Zählung muß aber noch berücksichtigt werden, daß alle Denkmale der SPSG in dieser Liste mit erfaßt waren.

Mit der Veröffentlichung des Denkmalverzeichnisses Juli 2000 standen 1.268 Positionen unter Denkmalschutz, was 2.847 Gebäuden, Gartenanlagen usw. entsprach. 1996 kam ein Denkmalbereich für das UNESCO‑Welterbe in Potsdam mit 1.328 ha kam hinzu.


Mit dem Gesetz über die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg sind zwei untere Denkmalschutzbehörden in Potsdam geschaffen worden. Die Stiftung ist seitdem selbständige untere Denkmalschutzbehörde für die in ihrem Besitz befindlichen und im Teil C der Denkmalliste aufgeführten Gebäude und Anlagen. Da die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten seine Denkmale selbst verwaltet, wurden die Denkmale der Stiftung zu diesem Zeitpunkt schon nicht mehr mitgezählt.

Zur Zeit (Dezember 2009) sind 3.062 Einzelgebäude, gärtnerische Anlagen, bewegliche und technische Denkmale in die Denkmalliste eingetragen. Die Denkmale der SPSG werden hier nicht mitgezählt, da diese die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten selbst verwaltet.

 
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Denkmalbereiche


Im Stadtgebiet sind zur Zeit sechs Denkmalbereiche (UNESCO-Gebiet seit 1996, Nowawes seit 2000, die Nauener Vorstadt seit 2001, die Brandenburger Vorstadt seit 2002 , die Berliner Vorstadt seit 2005, die Jägervorstadt seit 2007) ausgewiesen. Mit der Veröffentlichung der Denkmalliste des Landes Brandenburg verlieren die Denkmalverzeichnisse in den Amtsblättern der Landeshauptstadt Potsdam und des Landkreises Potsdam-Mittelmark ihre Gültigkeit. Sie haben nur noch Informationscharakter. Ausgenommen davon sind die Denkmalbereichssatzungen der Landeshauptstadt Potsdam.

Über die nachfolgend genannten Links können Sie direkt die Satzungstexte lesen:

 

UNESCO Welterbe


Für den Bereich des UNESCO-Welterbes und dessen näherer Umgebung hat die Stadt Potsdam 1996 eine Denkmalbereichssatzung erlassen [Satzung zum Schutz des Denkmalbereichs Berlin-Potsdamer Kulturlandschaft, gemäß Eintragung in die Liste des Kulturerbes der Welt (World Heritage List) der UNESCO vom 1. Januar 1991, Verwaltungsbereich Potsdam, Drucksache 96/0361, veröffentlicht im Amtsblatt für die Stadt Potsdam, 7. Jg, vom 21. November 1996]. Die zur Satzung gehörige Karte des Schutzgutes ist im Bereich Untere Denkmalschutzbehörde ausgehängt und kann zu den Sprechzeiten eingesehen werden. Bitte beachten Sie, dass alle in diesem Bereich liegenden baulichen und gärtnerischen Anlagen als denkmalpflegerisches Schutzgut ebenfalls dem Erlaubnisvorbehalt nach § 19 BbgDSchG unterliegen.

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