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Begrüssungsgeld für Studierende

Allgemeine Informationen


Die Landeshauptstadt Potsdam gewährt seit dem Wintersemester 2001/2002 jedem Studierenden, der seinen Hauptwohnsitz zum Zeck des Studiums von außerhalb nach Potsdam verlegt, ein kommunales Begrüßungsgeld in Höhe von 50 EURO/pro Semester. Die Anmeldung des Hauptwohnsitzes „zum Zweck des Studiums" wird dann anerkannt, wenn die Ummeldung bei Beginn des Studiums im Sommersemester nicht vor dem 1.1. und bei Beginn im Wintersemesters nicht vor dem 01.07. des jeweiligen Jahres erfolgte. Bei bereits laufendem Studium darf die Anmeldung des Hauptwohnsitzes in Potsdam jedoch nicht vor dem 1.7.2001 liegen.

Bei Zuzug in die Ortsteile Fahrland, Golm, Groß Glienicke, Marquardt, Neu
Fahrland, Satzkorn und Uetz-Paaren darf die Anmeldung des Hauptwohnsitzes keinesfalls vor dem 01.07.2003 liegen.

Der Hauptwohnsitz muss zum 30.06. bzw. 31.12. des jeweiligen beantragten Semesters in Potsdam bestehen 

Wer erhält es?
Studierende der Universität Potsdam, Fachhochschule Potsdam, Hochschule für Film und Fernsehen „Konrad Wolf"

Wer zahlt das Begrüßungsgeld aus?
Studentenwerk Potsdam frühestens nach Ablauf der Stichtage (31.12., 30.06.) spätestens aber zum Ende des Semesters. Antragsstellung: Antragsformulare beim Studentenwerk Potsdam oder beim Bürgerservice der Stadtverwaltung Potsdam oder im Internet unter www.studentenwerk-potsdam.de.

Der Antrag ist für jedes Semester neu und persönlich bis zum 30.06. für Sommersemester und bis zum 31.12. für Wintersemester bei der Sozialberatungsstelle des Studentenwerkes Potsdam zu stellen.

Unterlagen


  • ausgefüllter und unterschriebener Antrag
  • Bestätigung der Meldebehörde (dafür ist ein Feld im Antrag vorgesehen) bei Erstantragstellung
  • Personalausweis, Immatrikulations- bzw. Studienbescheinigung für das laufende Semester
    (in Kopie beim Erstantrag zusätzlich mitbringen)

Lesen Sie auch:
> Merkblatt Begrüssungsgeld für Studierende
> Antrag Begrüssungsgeld für Studierende
Weiterführende Informationen:
> Richtlinie zur Gewährung des Begrüßungsgeldes im Amtsblatt 10/2003

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