Auszug aus dem Gewerbezentralregister für eine natürliche Person
Allgemeine Informationen
Jeder Gewerbetreibende kann für sich als natürliche Person an seinem Alleinigen oder dem Haupt- sowie Nebenwohnsitz einen Antrag stellen und erhält Auskunft zu seinen persönlichen Daten.
Besonderheiten:
Bei der Beantragung eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister ist zu erklären, ob der Auszug an den Firmensitz bzw. an eine Behörde gesandt werden soll. Der Behördensitz, die Behörde und der Verwendungszweck sind im letzteren Falle auch bei der Antragstellung mitzuteilen.
Die Beantragung eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister als natürliche Person muss persönlich vorgenommen werden.
Sie müssen den Antrag beim Bürgerservice der Stadt Potsdam stellen:
Bürgerservice
Friedrich-Ebert-Str. 79/81
14467 Potsdam
Durchschnittliche Bearbeitungszeit:
Die Bearbeitung der Antragsannahme dauert etwa 10 Minuten (ohne Wartezeit). Einschließlich der Postwege ist mit einer Bearbeitungszeit im Gewerbezentralregister beim Generalbundesanwalt am Bundesgerichtshof von etwa zwei bis drei Wochen zu rechnen.
Voraussetzungen
- Sie müssen meldebehördlich mit Haupt- oder Nebenwohnung registriert sein
- Personalausweis oder Reisepass mitbringen
Rechtliche Grundlagen
§ 30 Absatz 1 bis 5 des Bundeszentralregistergesetzes
Gebühren
Bei Antragstellung ist eine Gebühr von 13 EUR zu entrichten.
