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Auskunftssperre im Melderegister

Allgemeine Informationen


Macht ein Bürger das Vorliegen von Tatsachen glaubhaft, wonach ihm oder einem Familienangehörigen aus der Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange erwachsen können, ist eine Eintragung einer Auskunftssperre im Melderegister möglich.

Der Antrag (formlos) muss eigenhändig unterschrieben sein und kann dann per Post an folgende Adresse gesandt werden:

Bürgerservice der Stadt Potsdam
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14467 Potsdam

 Durchschnittliche Bearbeitungszeit:

  • ca. 15 Minuten (ohne Wartezeit) im Bürgerservice
  • ca. 1 Woche bei postalischer Antragstellung

Hinweise:

  • Die Haupt- bzw. Nebenwohnungsgemeinden werden über die Auskunftssperre informiert.
  • Die Auskunftssperre gilt für zwei Jahre und muss dann erneut beantragt werden, wenn die Tatsachen, die zur Eintragung führten noch gegeben sind.
  • Vor Eintragung der Auskunftssperre ist ein persönliches Gespräch mit einer zuständigen MitarbeiterInnen des Bürgerservice erforderlich.

Voraussetzungen


  • Sie müssen mit Haupt- oder Nebenwohnung in Potsdam gemeldet sein
  • Formloser schriftlicher und ausreichend begründeter Antrag

Rechtliche Grundlagen


§ 32b Absatz 1 und 2 Brandenburgisches Meldegesetz

Gebühren


keine

Lesen Sie auch:
> Antrag auf Übermittlungssperre Melderegister

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