Aufenthaltsbescheinigung
Allgemeine Informationen
Hinweis:
Bei Aufenthaltsbescheinigungen für die Anmeldung einer Eheschließung ist zu beachten, dass diese nicht älter als 14 Tage zum Zeitpunkt der Anmeldung der Eheschließung sein darf.
Durchschnittliche Bearbeitungszeit:
ca. 15 Minuten (ohne Wartezeit)
Voraussetzungen
Sie müssen mit Haupt- oder Nebenwohnung meldebehördlich in Potsdam registriert sein.
Eine Aufenthaltsbescheinigung müssen Sie persönlich oder schriftlich oder können sie von einem Dritten mittels Vollmacht und Personaldokument im Bürgerservice der Stadt Potsdam, Friedrich-Ebert-Straße 79/81 beantragen bzw. beantragen lassen.
- Personalausweis oder Reisepass
- bei ausländischen Bürgern: Pass mit gültigem Aufenthalt
- bei Vertretung: Vollmacht mit Personalausweis des Antragstellers und des Bevollmächtigten
Rechtliche Grundlagen
§ 9 Brandenburgisches Meldegesetz
Gebühren
5,00 EUR
