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Aufenthaltsbescheinigung

Allgemeine Informationen


Hinweis:
Bei Aufenthaltsbescheinigungen für die Anmeldung einer Eheschließung ist zu beachten, dass diese nicht älter als 14 Tage zum Zeitpunkt der Anmeldung der Eheschließung sein darf.

Durchschnittliche Bearbeitungszeit:
ca. 15 Minuten (ohne Wartezeit)

Voraussetzungen


Sie müssen mit Haupt- oder Nebenwohnung meldebehördlich in Potsdam registriert sein.
Eine Aufenthaltsbescheinigung müssen Sie persönlich oder schriftlich oder können sie von einem Dritten mittels Vollmacht und Personaldokument im Bürgerservice der Stadt Potsdam, Friedrich-Ebert-Straße 79/81 beantragen bzw. beantragen lassen.

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei ausländischen Bürgern: Pass mit gültigem Aufenthalt
  • bei Vertretung: Vollmacht mit Personalausweis des Antragstellers und des Bevollmächtigten

Rechtliche Grundlagen


§ 9 Brandenburgisches Meldegesetz

Gebühren


5,00 EUR

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