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Bewohnerparkausweis

Allgemeine Informationen


Die Parkflächen des Potsdamer Innenstadtbereiches werden nahezu flächendeckend bewirtschaftet.
Besondere Berücksichtigung für das Abstellen ihrer Fahrzeuge finden die Bewohner durch die
Einrichtung von Bewohnerparkbereichen. Der dazu erforderliche „Bewohnerparkausweis“ sichert
zwar keinen speziellen Parkplatz zu, aber er gestattet das Parken in dem jeweils ausgewiesenen
Bereich.

Voraussetzungen


Einen Bewohnerparkausweis können Sie persönlich in unseren Diensträumen oder vorab mit einem Antragsformular beantragen und unter folgenden Voraussetzungen erhalten:

  • Sie müssen in einem Bewohnerparkbereich mit Haupt- bzw. Nebenwohnsitz gemeldet sein und tatsächlich dort wohnen.
  • Sie müssen ein Fahrzeug auf sich in der Haltereigenschaft zugelassen haben oder ein solches dauerhaft nutzen – Nutzungsbestätigung bitte vorlegen.

Zur Antragstellung selbst bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • einen gültigen Personalausweis oder Pass
  • die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • ggf. den bisher genutzten Bewohnerparkausweis
  • Nutzungsbestätigung / Halterbescheinigung (nur erforderlich, wenn Sie als Antragsteller nicht Halter des Fahrzeuges sind)
  • Das ausgefülltes Onlineformular kann vorab an die Internetadresse: Strassenverkehr@SVPotsdam.Brandenburg.de zur Fertigstellung gesandt werden.

Eine Übersendung des Parkausweises an den Antragsteller per Post ist nicht möglich.

 

Die Verlängerung des Parkausweises kann auch im Bürgerservice der Stadtverwaltung Potsdam erfolgen.

Rechtliche Grundlagen


§§ 45 Abs.1, 46 Abs. 4a und 11 StVO

Gebühren


Gebühren für den Bewohnerparkausweis für PKW und Motorräder:
(müssen im Bereich Straßenverkehr bzw. im Bürgerservice in bar oder per EC-Karte entrichtet werden)

  • Erteilung eines Bewohnerparkausweises für ¼ Jahr 10,20 €
  • Erteilung eines Bewohnerparkausweises für ½ Jahr 15,30 €
  • Erteilung eines Bewohnerparkausweises für 1 Jahr 30,70 €
  • Erteilung eines Bewohnerparkausweises für 2 Jahre 50,00 €
  • Änderung des Bewohnerparkausweises
    (z.B. bei Fahrzeugwechsel, Umzug in einen anderen Parkbereich) 10,20 €

Die Gebühren werden gemäß Ziffer 265 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr(GebOSt) erhoben. Es erfolgt bei vorzeitiger Rückgabe des Parkausweises keine Rückerstattung der bereits gezahlten Gebühren.
Der Bewohnerparkausweis wird nach Vorliegen der Voraussetzungen sofort erteilt. Er muss durch
den Antragsteller persönlich bzw. durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person gegen Zahlung der Gebühr abgeholt werden.

ergänzende Hinweise


  • Bewohnerparkausweise werden erst nach erfolgter An- bzw. Ummeldung erteilt, der
    Mietvertrag bildet hierfür keine Grundlage.
  • Diese Parkausweise können auch im Vorfeld über den Internetservice der Stadtverwaltung
    Potsdam beantragt werden.
  • Die Erstbeantragung und –erteilung ist ausschließlich durch die Arbeitsgruppe Verkehrslenkung
    und –sicherung möglich.
  • Eine Verlängerung des Gültigkeitszeitraumes eines Bewohnerparkausweises ist auch beim
    Bürgerservice der Stadtverwaltung (Telefon +49 331 289-1111) möglich.
  • Als Beispiel für den Einzugsbereich, als auch für die Parkmöglichkeiten ist eine Übersicht über den Bewohnerparkbereich 100 dargestellt.

Lesen Sie auch:
> Antrag Bewohnerparkausweis
> Beispiel Bewohnerparkbereich
> Nutzungsbestätigung Kfz

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