Anmeldung einer Nebenwohnung
Allgemeine Informationen
Hinweise:
- Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist die Meldepflicht von demjenigen zu erfüllen, in/aus dessen Wohnung die Minderjährigen ein- oder ausziehen.
- Eine Hauptwohnung ist für ledige Einwohner die vorwiegend benutzte Wohnung.
- Eine Hauptwohnung eines verheirateten Einwohners, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie.
- Nach der Satzung der Landeshauptstadt Potsdam über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer hat jeder Bürger ab dem 16. Lebensjahr eine Erklärung über seine Zweitwohnung innerhalb von 14 Tagen des Bereiches Steuern ausgefüllt zu übergeben. Diese Erklärung wird Ihnen bei der Anmeldung einer Zweitwohnung übergeben.
- Wenn der Meldeschein vollständig ausgefüllt und unterschrieben ist, kann jemand mit der Anmeldung beauftragt werden
(nur mit Ausweis und Reisepass der meldepflichtigen Person) - Die von Ihnen beauftragte Person muss in der Lage sein, die zur ordnungsgemäßen Führung des Melderegisters erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
Anmelden können Sie sich im Bürgerservice der Stadtverwaltung Potsdam:
Friedrich-Ebert-Str. 79-81
14469 Potsdam
Durchschnittliche Bearbeitungszeit:
ca. 15 Minuten (ohne Wartezeit)
Voraussetzungen
- Vollständig ausgefüllter und unterzeichneter Meldeschein
(Meldescheine liegen im Bürgerservice aus) - Der Personalausweis und/oder Reisepass
Rechtliche Grundlagen
Gebühren
- Für die Anmeldung keine
- Zweitwohnungssteuer
