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Anmeldung einer Haupt- oder Nebenwohnung bei Umzug innerhalb der Landeshauptstadt Potsdam

Allgemeine Informationen


  • Meldepflichtige Einwohner, die innerhalb der Landeshauptstadt Potsdam die Wohnung wechseln, müssen sich innerhalb von zwei Wochen unmelden.
  • Bei Ummeldung einer Familie kann eine volljährige Person die Ummeldung für alle mitziehenden Familienmitglieder vornehmen.
  • Wenn der Meldeschein vollständig ausgefüllt und unterschrieben ist, kann jemand mit der Anmeldung beauftragt werden (nur mit Ausweis und/oder Reisepass der meldepflichtigen Person)
  • Die beauftragte Person muss in der Lage sein, die zur ordnungsgemäßen Führung des Melderegisters erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Dieses gilt insbesondere für die lohnsteuerrelevanten Angaben.

Hinweise:

  • Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist die Meldepflicht von demjenigen zu erfüllen, in/aus dessen Wohnung die Minderjährigen ein- oder ausziehen.
  • Für Binnenschiffer und Seeleute, Soldaten mit weniger als zweijähriger Dienstzeit und ähnliche Dienstverhältnisse, Aufenthalte in Beherbergungsstätten und Krankenhäusern/Heimen sind gemäß Landesmeldegesetz gesonderte Regelungen zu beachten.
  • Pfleger und Betreuer, deren Aufgabe die Aufenthaltsbestimmung einschließt, haben für die Pflegepersonen und Betreuten die Meldepflicht zu erfüllen.
  • Bei Anmeldung einer Nebenwohnung in Potsdam wird eine Zweitwohnungssteuer erhoben.


Ummelden können Sie sich im Bürgerservice der Stadtverwaltung Potsdam:

Stadthaus
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam


Durchschnittliche Bearbeistungszeit:
ca. 10 Minuten (ohne Wartezeit)

Voraussetzungen


  • vollständig ausgefüllter und unterzeichneter Meldeschein
    (Meldescheine liegen im Bürgerservice aus)
  • Personalausweis und/oder ggf.Reisepass
  • alle Dokumente (z.B. Kinderausweise/-pässe, Personalausweise und Pässe) mitziehender Familienangehöriger

Gebühren


  • keine

Lesen Sie auch:
> Formular Anmeldung bei der Meldebehörde
> Merkblatt Checkliste Umzug
> Merkblatt Hinweise zur Anmeldung
Weiterführende Informationen:
> Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer

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