Anmeldung einer Haupt- oder Nebenwohnung bei Umzug innerhalb der Landeshauptstadt Potsdam
Allgemeine Informationen
- Meldepflichtige Einwohner, die innerhalb der Landeshauptstadt Potsdam die Wohnung wechseln, müssen sich innerhalb von zwei Wochen unmelden.
- Bei Ummeldung einer Familie kann eine volljährige Person die Ummeldung für alle mitziehenden Familienmitglieder vornehmen.
- Wenn der Meldeschein vollständig ausgefüllt und unterschrieben ist, kann jemand mit der Anmeldung beauftragt werden (nur mit Ausweis und/oder Reisepass der meldepflichtigen Person)
- Die beauftragte Person muss in der Lage sein, die zur ordnungsgemäßen Führung des Melderegisters erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Dieses gilt insbesondere für die lohnsteuerrelevanten Angaben.
Hinweise:
- Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist die Meldepflicht von demjenigen zu erfüllen, in/aus dessen Wohnung die Minderjährigen ein- oder ausziehen.
- Für Binnenschiffer und Seeleute, Soldaten mit weniger als zweijähriger Dienstzeit und ähnliche Dienstverhältnisse, Aufenthalte in Beherbergungsstätten und Krankenhäusern/Heimen sind gemäß Landesmeldegesetz gesonderte Regelungen zu beachten.
- Pfleger und Betreuer, deren Aufgabe die Aufenthaltsbestimmung einschließt, haben für die Pflegepersonen und Betreuten die Meldepflicht zu erfüllen.
- Bei Anmeldung einer Nebenwohnung in Potsdam wird eine Zweitwohnungssteuer erhoben.
Ummelden können Sie sich im Bürgerservice der Stadtverwaltung Potsdam:
Stadthaus
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam
Durchschnittliche Bearbeistungszeit:
ca. 10 Minuten (ohne Wartezeit)
Voraussetzungen
- vollständig ausgefüllter und unterzeichneter Meldeschein
(Meldescheine liegen im Bürgerservice aus) - Personalausweis und/oder ggf.Reisepass
- alle Dokumente (z.B. Kinderausweise/-pässe, Personalausweise und Pässe) mitziehender Familienangehöriger
Rechtliche Grundlagen
Gebühren
- keine
