Amtliche Beglaubigungen von Abschriften und Unterschriften
Allgemeine Informationen
Amtliche Beglaubigungen von Kopien/Abschriften und Unterschriften dienen der Sicherheit im Rechtsverkehr und bestätigen die Echtheit der Schriftstücke und Unterschriften.
Besondere Voraussetzungen:
Die Originale der fremden Schriftstücke müssen zur Bearbeitung vorgelegt werden. Die zu beglaubigende Unterschrift unter einem Schriftstück muss in Gegenwart des Sachbearbeiters geleistet werden. Das unterschriebene Schriftstück muss zur Vorlage bei einer anderen berechtigten Behörde oder sonstigen Stelle benötigt werden.
Bearbeitungsfristen:
Die Beglaubigung wird sofort vorgenommen. Die Bearbeitungszeit ist abhängig vom Umfang der zu beglaubigenden Schriftstücke. Durchschnittlich kann von einer Bearbeitungszeit von 10 Minuten ausgegangen werden. Bei einer Vielzahl von Schriftstücken werden auch Termine vereinbart.
Beglaubigt werden Kopien von
Schulzeugnissen, Diplomen, Facharbeiterzeugnissen
Privatzeugnissen und Arbeitszeugnissen bzw. Beurteilungen (zur Vorlage bei einer Behörde)
SV-Büchern
Schwerbehindertenausweis
Bundespersonalausweisen, die von der Stadtverwaltung Potsdam ausgestellt wurden (mit dem Vermerk: "Gilt nicht als Personalausweisersatz"
Zivildienstbescheinigungen
Deutschen Schriftstücken für deutsche Botschaften im Ausland
Unterschriften zur Vorlage bei Behörden
( einschließlich Unterschriften in / für ausgewählte(n) Patientenverfügungen)
Auswahl von Ablehnungsgründen für amtliche Beglaubigungen durch den Bürgerservice
In den folgenden Fällen werden Kopien oder Abschriften nicht durch den Bürgerservice der Stadt Potsdam amtlich beglaubigt:
Abschriften und Ablichtungen von nichtbehördlichen Schriftstücken, die nicht zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt sind (-> Notar)
Urkunden oder Schriftstücke, die zum Gebrauch im Ausland bestimmt sind
( -> Innenministerium des für den Bürger zuständigen Bundeslandes)Ausländische Urkunden oder Schriftstücke, die zum Gebrauch im Inland bestimmt sind
( -> zuständiges Konsulat)Übersetzungen von fremdsprachigen Schriftstücken
(auch nicht vom amtlich bestellten Dolmetscher )ReisepässePersonalausweise, sofern diese nicht von der Stadtverwaltung Potsdam ausgestellt wurden
Führerscheine
Fahrzeugpapiere
Jagdscheine
Fischereischeine
Handwerkskarten
Betreuerausweise (-> bitte dem Amtsgericht vorlegen)
Wehrdienst-Bescheinigungen (-> bitte dem Kreiswehrersatzamt vorlegen)
Bootsführerscheine/ -segelscheine (-> bitte der Wasserschutzpolizei vorlegen)
zivilrechtliche Verträge
Kopien von Negativen
Kopien, die nicht vom Original zu unterscheiden sind - z.B. auch Farbkopien
(-> in diesen Fällen sich bitte an die ausstellende Behörde wenden)
bei Zuständigkeit einer anderen Behörde, z.B. Katasterangelegenheiten oder Personenstandsangelegenheiten
- Geburtsurkunden können nur im Geburts-Standesamt erneut ausgestellt werden und werden durch keine andere Behörde beglaubigt
-> Schriftstücke mit Änderungen, Durchstreichungen, Löschungen, unleserlichen Passagen oder wenn der Zusammenhang eines aus mehreren Blättern bestehenden Schriftstückes aufgehoben ist
Voraussetzungen
- Personalausweis oder Reisepass
- Heimatpass bei ausländischen Staatsangehörigen
- Originale der Schriftstücke
Rechtliche Grundlagen
- §§ 33 und 34 Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Brandenburg vom 26.02.1993
Gebühren
Es werden folgende Gebühren für Beglaubigungen erhoben:
- für Unterschriften, Handzeichen - 1,00 EUR
- für Beglaubigungen von Abschriften, Auszügen, Ablichtungen,
Vervielfältigungen und Negativen - je Seite- 2,00 EUR - für Kopien bis DIN A4 (s/w) beträgt die Gebühr - 0,50 EUR
