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Abmeldung einer Nebenwohnung

Allgemeine Informationen


Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde abzumelden. Dies gilt auch, wenn von mehreren eine oder mehrere Wohnungen aufgegeben werden, ohne dass zugleich eine neue bezogen wird.

Sie können die Abmeldung persönlich oder schriftlich vornehmen. Der Meldeschein muss vollständig ausgefüllt und von der meldepflichtigen Person unterschrieben sein. Er kann dann an folgende Adresse gesandt werden:

Stadtverwaltung Potsdam
Bürgerservice
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14467 Potsdam

Hinweis:
Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist die Meldepflicht von demjenigen zu erfüllen, aus dessen Wohnung die Minderjährigen ausziehen.

Erforderliche Unterlagen/Formulare


  • vollständig ausgefüllter und unterzeichneter Meldeschein
    (Meldescheine liegen auch im Bürgerservice aus)
  • Personalausweis bzw. Reisepass

Gebühren


keine

Lesen Sie auch:
> Formular Abmeldung bei der Meldebehörde (Meldeschein)
> Merkblatt Checkliste Umzug
> Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer

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