Abmeldung einer Nebenwohnung
Allgemeine Informationen
Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde abzumelden. Dies gilt auch, wenn von mehreren eine oder mehrere Wohnungen aufgegeben werden, ohne dass zugleich eine neue bezogen wird.
Sie können die Abmeldung persönlich oder schriftlich vornehmen. Der Meldeschein muss vollständig ausgefüllt und von der meldepflichtigen Person unterschrieben sein. Er kann dann an folgende Adresse gesandt werden:
Stadtverwaltung Potsdam
Bürgerservice
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14467 Potsdam
Hinweis:
Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist die Meldepflicht von demjenigen zu erfüllen, aus dessen Wohnung die Minderjährigen ausziehen.
Erforderliche Unterlagen/Formulare
- vollständig ausgefüllter und unterzeichneter Meldeschein
(Meldescheine liegen auch im Bürgerservice aus) - Personalausweis bzw. Reisepass
Rechtliche Grundlagen
Gebühren
keine
