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Abmeldung einer Hauptwohnung

Allgemeine Informationen


Es besteht keine Abmeldepflicht bei der bisherigen Meldebehörde, sondern nur eine Anmeldepflicht bei Ihrer neuen zuständigen Meldebehörde. Bei Verzug in das Ausland oder bei der Aufgabe von Wohnungen innerhalb des Bundesgebietes ohne Bezug einer neuen Wohnung müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen abmelden. Die Abmeldung kann durch eine volljährige Person für die gesamte Familie erfolgen.
Die Abmeldung kann persönlich oder schriftlich vorgenommen werden. Der Meldeschein muss vollständig ausgefüllt und von der meldepflichtigen Person unterschrieben sein. Dieser Meldeschein kann dann an folgende Adresse gesandt werden:

Stadtverwaltung Potsdam
Bürgerservice
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14467 Potsdam

Hinweise:

Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist die Meldepflicht von demjenigen zu erfüllen, aus dessen Wohnung die Minderjährigen ausziehen. Pfleger und Betreuer, deren Aufgabe die Aufenthaltsbestimmung einschließt, haben für die Pflegepersonen und Betreuten die Meldepflichten zu erfüllen.

Durchschnittliche Bearbeitungszeit:

  • im Bürgerservice ca. 10 Minuten (ohne Wartezeit)

Erforderliche Unterlagen/Formulare


  • vollständig ausgefüllter und unterzeichneter Meldeschein
    (Meldescheine liegen auch im Bürgerservice aus)
  • Personalausweis oder Reisepass bei Vorsprache

Rechtliche Grundlagen


Brandenburgisches Meldegesetz und Melderechtsrahmengesetz

Gebühren


keine

Lesen Sie auch:
> Formular Abmeldung bei der Meldebehörde (Meldeschein)
> Merkblatt Hinweise zur Abmeldung
> Merkblatt Checkliste Umzug

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