Pressemitteilung Nr. 86 vom 14.02.2017 5000 Potsdamer weniger von Lärm betroffen

Lärmaktionsplan für Potsdam vorgestellt / Geprüft wird Tempo 30 auf weiteren Straßen
Verkehr in der Behlertstraße
© Verkehr in der Behlertstraße
Verkehr in der Behlertstraße. Foto Landeshauptstadt Potsdam/ Barbara Plate

Den überarbeiteten Lärmaktionsplan für die Landeshauptstadt Potsdam hat Lars Schmäh, Bereichsleiter Umwelt und Natur, jetzt gemeinsam mit Andreas Olm vom Verkehrsmanagement der Öffentlichkeit vorgestellt. Lärm von Straßen und Schienen ist in Potsdam eines der größten Umwelt- beziehungsweise Gesundheitsprobleme. Daher hat die Landeshauptstadt den Lärmaktionsplan nach 2011 zum zweiten Mal überarbeitet und legt ihn nun am 1. März den Stadtverordneten zur Beratung vor. „Der Straßenverkehrslärm bildet die größte Lärmquelle in der Stadt“, sagt Lars Schmäh. Daher wurde das zu betrachtende Straßennetz nochmals erweitert.

Ein Erfolg des 2008 erstmalig aufgestellten Lärmaktionsplanes ist, dass 5000 Potsdamerinnen und Potsdamer weniger vom Straßen- und Schienenlärm betroffen sind als noch vor fünf Jahren. „Besonders hohe Lärmbelastungen konnten so bereits deutlich reduziert werden“, so Lars Schmäh. Dennoch sind weiterhin etwa 14.000 Einwohner der Landeshauptstadt Lärmpegeln ausgesetzt, welche über dem gesundheitsrelevanten Prüfwerte von 55 dB(A) nachts liegen. Davon sind 8000 Menschen vom Straßenlärm und 5000 Menschen vom Schienenlärm geplagt, etwa 800 sind von Straßenbahntrassen betroffen.

Die Hauptkonfliktpunkte konzentrieren sich entlang der Hauptverkehrsstraßen und Eisenbahnstrecken. Bei der Eisenbahn betrifft es vor allem die Nord-Süd-Strecke zwischen Bahnhof Pirschheide und Satzkorn sowie die Ost-West-Verbindung Berlin-Magdeburg. „Eine Reduzierung der Lärmbelastungen aus dem Eisenbahnverkehr wäre dringend erforderlich“, heißt es im Lärmaktionsplan. Allerdings sind die Einflussmöglichkeiten der Landeshauptstadt Potsdam zur Umsetzung entsprechender Maßnahmen (Lärmschutzwände, Maßnahmen am Gleis etc.) begrenzt.
Es besteht keinerlei Rechtsanspruch für die Umsetzung von Lärmminderungsmaßnahmen an bestehenden Eisenbahnstrecken und die Verantwortung liegt hier beim Bund.

Die wesentlichen Handlungsmöglichkeiten der Landeshauptstadt liegen bei einer Reduzierung der Lärmbelastungen des Kfz-Verkehrs. So wurden in den vergangenen Monaten und Jahren beispielsweise die Fahrbahnoberflächen in der Potsdamer Straße, Neuendorfer Straße und Jägerallee erneuert sowie die Geschwindigkeit auf Tempo 30 reduziert. So in der Zeppelinstraße, Hans-Thoma-Straße, Behlertstraße und Großbeerenstraße. Dies sorgt in den Bereichen für eine Absenkung des Lärmpegels um etwa 3 Dezibel, was einer Halbierung der Schallenergie entspricht.

Auch in Zukunft bilden reduzierte Geschwindigkeiten Kernmaßnahmen für weniger Lärm. So soll unter anderem in folgenden Straßen Tempo 30 geprüft werden: Daimlerstraße, Kastanienallee und abschnittsweise Horstweg.

Grundlage für die Lärmaktionsplanung bilden weiterhin die EG-Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) sowie der darauf Bezug nehmenden nationalen gesetzlichen Regelungen im Bundesimmissionsschutzgesetz. Das Hauptziel der EU-Umgebungslärmrichtlinie ist „schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigungen, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern.“ Hierzu sind die Belastungen der Bevölkerung durch Umgebungslärm anhand von Lärmkarten zu ermitteln sowie anschließend geeignete Maßnahmen zur Geräuschminderung in Aktionsplänen zu erarbeiten.