Pressemitteilung Nr. 2 vom 04.01.2017 Besser mobil. Besser leben: Winterwetter und Straßenverkehr

Besondere Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme bei Glatteis, Schnee oder Tauwetter
Radfahren im Winter
© Radfahren im Winter
Radfahren im Winter. Foto Landeshauptstadt Potsdam/ Barbara Plate

Winter is coming. Glatteis, Schnee, Tauwetter und überfrierende Nässe erfordern im Winter von allen Verkehrsteilnehmern besondere Aufmerksamkeit. Grundsätzlich gilt bei Glätte, Schnee und Matsch: Vorausschauend fahren und auf andere Verkehrsteilnehmer achten. Dies gilt für Autofahrer ebenso wie für Radfahrer.

Mit dem Auto und dem Fahrrad ausreichend Abstand halten, Tempo reduzieren und frühzeitiges und maßvolles Bremsen sowie ruckartige Lenkbewegungen vermeiden hilft, die Sicherheit für alle zu verbessern und Unfälle zu vermeiden.

Nicht alle von Radfahrern benutzbaren Verkehrsflächen können durch die Stadtentsorgung Potsdam GmbH, die durch die Landeshauptstadt Potsdam mit der Durchführung des Winterdienstes beauftragt ist, ständig schnee- und eisfrei gehalten werden. Daher sollten Autofahrer beachten, dass Radler auf der allgemeinen Fahrbahn fahren dürfen, wenn die als benutzungspflichtig gekennzeichneten Radwege oder Radfahrstreifen nicht von Schnee oder Eis befreit und unbenutzbar sind.

Für Radfahrer ist es während der gesamten dunkleren Jahreszeit wichtig, gut zu sehen und gesehen zu werden. Der Transport von Kindern und Gepäck sollte nur auf geeignete Art und Weise erfolgen. Bei Glätte sollten Radler aufgrund der erhöhten Unfallgefahr möglichst auf Kindersitze verzichten. Bei Eisregen sollte das Fahrradfahren generell überdacht werden.  

Wer auch bei schwierigen Witterungs- und Straßenbedingungen nicht aufs Fahrradfahren verzichten will, findet weitere Tipps zu Sicherheit und Verhaltensregeln unter: http://www.adfc.de/winter/.

Für die gefahrenfreie Begehung der Fußwege müssen alle Anlieger unbedingt ihren Winterdienstpflichten entsprechend der Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung der Landeshauptstadt Potsdam nachkommen. Gleiches gilt für die Beräumung von Anliegerstraßen.