Pressemitteilung Nr. 116 vom 02.03.2017 Potsdamer Mitte: Verwaltungsgericht lehnt Klage der Bürgerinitiative ab

Verwaltungsgericht lehnt Klage zur Potsdamer Mitte ab
© Verwaltungsgericht lehnt Klage zur Potsdamer Mitte ab
Verwaltungsgericht lehnt Klage zur Potsdamer Mitte ab. Foto Landeshauptstadt Potsdam/ Barbara Plate

Das Verwaltungsgericht Potsdam hat heute die Klage der Bürgerinitiative gegen die Landeshauptstadt Potsdam zum Bürgerbegehren „Kein Ausverkauf der Potsdamer Mitte“ abgelehnt. „Das bestätigt unsere Sichtweise und die Entscheidung durch die Stadtverordnetenversammlung“, sagte Oberbürgermeister Jann Jakobs. „Damit kann die Entwicklung in der Potsdamer Mitte fortgesetzt werden.“

Die Stadtverordnetenversammlung hatte in ihrer September-Sitzung 2016 mit Stimmenmehrheit beschlossen, das Bürgerbegehren für nicht zulässig zu erklären. Zu den wesentlichen Gründen gehörten: Es führe die Bürgerinnen und Bürger in die Irre. Ihnen werde suggeriert, dass mit einer Verfolgung der im Begehren vorgeschlagenen Punkte ein Erhalt des Fachhochschulgebäudes, des Staudenhofes oder des Gebäudes des Hotel Mercure erreicht werden kann, wie es die Begründung des Begehrens vorsieht. Tatsächlich führe weder ein Veräußerungsverbot noch ein Verzicht auf den Einsatz von Fördermitteln für den Abriss der Gebäude zwangsläufig dazu, dass diese Gebäude stehen bleiben und weiter genutzt werden. Darüber hinaus stellten sich sanierungsrechtliche Fragen. Die begehrte Umwidmung von Fördergeldern obliege nämlich nicht der Entscheidungshoheit der städtischen Gremien, sondern derjenigen des Fördermittelgebers. Das begehrte Veräußerungsverbot widerspreche dem Privatisierungsgebot in Sanierungsgebieten gemäß Baugesetzbuch.

Oberbürgermeister Jann Jakobs verwies zugleich darauf, dass einige wesentliche Vorschläge aus dem Bürgerbegehren in die künftige Entwicklung in der Potsdamer Mitte miteinfließen. Zu der von den Stadtverordneten vorgenommenen Nachjustierung gehört unter anderem, die Bedingungen der Grundstücksvergabe stärker an der Qualität des Bau- und Nutzungskonzeptes und dem Beitrag der Investoren für die Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum auszurichten. Die Höhe des Kaufpreises ist dem gegenüber nicht mehr maßgeblich. Vielmehr werden die Grundstücke zum gutachterlich bestimmten Neuordnungswert ausgeschrieben.

Darüber hinaus ist beabsichtigt, dass in Ergänzung des Beschlusses aus dem Jahr 2012 das Grundstück Staudenhof dauerhaft im Eigentum der Pro Potsdam GmbH verbleibt und von ihr entwickelt wird, um dort nach den Möglichkeiten der Wohnungsbauförderung des Landes Brandenburg im Rahmen des Leitbautenkonzeptes preisgünstigen neuen Wohnraum mit der gleichen Kapazität errichten zu können. Zudem muss ein Nachweis erbracht werden, dass eine Neubebauung wirtschaftlicher ist als eine Sanierung.