Informationen zur Briefwahl

Eine Hand steckt einen Wahlbrief in einen Briefkasten.
© Landeshauptstadt Potsdam
Briefwahl (Foto: Landeshauptstadt Potsdam)

Briefwahl

Nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung können Sie, unter Nutzung des Antrages auf der Rückseite, schriftlich einen Antrag auf Zusendung von Briefwahlunterlagen stellen. Der Brief muss von Ihnen frankiert werden. Weiterhin kann die Beantragung ab dem 29. April 2024 mit unserem Online-Formular erfolgen oder jederzeit per E-Mail an briefwahl@rathaus.potsdam.de oder per Telefax (0331 289‑3880). Bitte geben Sie Ihren Namen, die Wohnanschrift, das Geburtsdatum, die Wahlbezirksnummer und die Wählerverzeichnisnummer an. Sollen die Unterlagen nicht an Ihre Meldeadresse geschickt werden, müssen Sie uns auch die Versandanschrift mitteilen.

Jeder Wahlberechtigte muss für sich persönlich einen Antrag stellen. Bitte beachten Sie, dass eine elektronische Antragstellung auf Grund der Postversandzeiten nur bis zum 5. Juni 2024 um 24:00 Uhr möglich ist. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. Ab dem 21. Mai 2024 ist das Briefwahlbüro im Raum 405 des Hauses 1 (Eingang Hegelallee 6-10) geöffnet. Hier ist eine persönliche Antragstellung für Sie möglich. Bringen Sie bitte dazu den Personalausweis oder den Reisepass sowie die Wahlbenachrichtigung mit. Sie können auch gleich vor Ort Ihre Stimme abgeben und den dann verschlossenen Wahlbrief im Briefwahlbüro zurücklassen. Möchten Sie für eine dritte Person Briefwahlunterlagen beantragen und ausgehändigt bekommen, dann bringen Sie bitte eine entsprechende schriftliche Vollmacht mit. Von der bevollmächtigten Person dürfen nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten werden.

Das Briefwahlbüro befindet sich in der 4. Etage des Hauses 1 (Hegelallee 6-10) im Raum 405 und ist barrierefrei zu erreichen. Bitte folgen Sie der Ausschilderung.

Geöffnet ist das Briefwahllokal vom 21. Mai bis zum 7. Juni 2024 wie folgt:

Montag10:00 bis 18:00 Uhr
Dienstag8:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch8:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag8:00 bis 18:00 Uhr
Freitag8:00 bis 14:00 Uhr
Zusätzlich am Freitag, 7. Juni von 8:00 bis 18:00 Uhr.

Bei einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung können am Wahltag von 8:00 bis 15:00 Uhr, unter Vorlage einer Vollmacht, Briefwahlunterlagen ausgestellt werden. Das erfolgt im Raum 527 des Hauses 1.

Für den rechtzeitigen Zugang der Briefwahlunterlagen beim Wahlleiter müssen Sie Sorge tragen. Bitte beachten Sie also unter Berücksichtigung der normalen Postlaufzeiten, dass Sie Ihre Briefwahlunterlagen so versenden, dass sie am Wahltag bis spätestens 18:00 Uhr beim Wahlleiter eingegangen sind. Verschlossene Wahlbriefe dürfen am Wahltag nicht in den Wahllokalen entgegengenommen werden. Nutzen Sie gegebenenfalls die Briefkästen der Stadtverwaltung (Friedrich-Ebert-Str. 79-81, Hegelallee 6, Edisonallee 7), diese werden am Wahltag um 18:00 Uhr letztmalig geleert.

Sollten Ihnen die Briefwahlunterlagen nicht zugehen, dann melden Sie sich bitte unverzüglich im Briefwahlbüro.

Weitere Fragen zur Briefwahl beantworten wir unter der Telefonnummer 0331 289‑3870.
 

Eine Karte mit den Standorten der Briefkästen der Stadtverwaltung Potsdam zur Europa- und Kommunalwahl 2024
© Landeshauptstadt Potsdam

 

Wahlberechtigung

Kommunalwahl

Wahlberechtigt sind Deutsche und Unionsbürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, in der Landeshauptstadt Potsdam ihren ständigen Wohnsitz haben oder sich gewöhnlich aufhalten.

Europawahl

Wahlberechtigt sind Deutsche und Unionsbürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem EU-Mitgliedsstaat leben und in der Landeshauptstadt Potsdam eine Wohnung haben oder sich gewöhnlich aufhalten.

Deutsche im Ausland

Als Deutsche, die derzeit im Ausland leben und nicht in Deutschland gemeldet sind, müssen Sie einen Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis stellen, um an der Europawahl teilnehmen zu können. Diesen Antrag stellen Sie bei der Wahlbehörde der Landeshauptstadt Potsdam, wenn Sie dort zuletzt in Deutschland gemeldet waren. Der Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis ist verbunden mit dem Antrag auf Briefwahlunterlagen.

Auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin finden Sie das Antragsformular zur Eintragung in das Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche sowie weitere Informationen.

Gern können Sie den Antrag frühzeitig an die Wahlbehörde senden. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt ab dem 2. Mai 2024. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Angabe Ihrer Versandanschrift. Der Antrag muss spätestens am 19. Mai 2024 bei der Wahlbehörde unterschrieben im Original eingehen.

Mit Ihren Fragen können Sie sich gern an briefwahl@rathaus.potsdam.de, Tel.: 0331 289‑3870 wenden.

Die Anträge schicken Sie an:

Landeshauptstadt Potsdam
Wahlbüro
Friedrich-Ebert-Str. 79/81
14469 Potsdam

Unionsbürger

Sie sind Bürgerin oder Bürger eines der übrigen EU-Mitgliedsstaaten und möchten für die Kandidierenden der Bundesrepublik Deutschland Ihre Stimme zur Europawahl abgeben. Dann können Sie sich auf Antrag in das Wählerverzeichnis in Deutschland aufnehmen lassen. Dieser Antrag muss nur einmalig gestellt werden und behält für künftige Wahlen seine Gültigkeit, auch wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen.

Sollten Sie diesen Antrag erstmals stellen, können Sie dies bei der Wahlbehörde der Landeshauptstadt Potsdam tun, wenn Sie hier mit Ihrem Hauptwohnsitz gemeldet sind.

Das Antragsformular zur Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl sowie weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin.

Gern können Sie den Antrag unterschrieben und im Original frühzeitig an die Wahlbehörde senden, aber spätestens bis zum 19. Mai 2024. Sie erhalten daraufhin Ihre Wahlbenachrichtigung. Bitte beachten Sie, dass das Wahlrecht nur einmal ausgeübt werden kann.

Rückkehrer

Als Deutsche, die aus dem Ausland nach dem 28. April 2024 in die Bundesrepublik Deutschland zurückkehren, müssen Sie nach Ihrer Anmeldung bei der Meldebehörde der Landeshauptstadt Potsdam einen Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis für Rückkehrer stellen, um an der Europawahl teilnehmen zu können. Diesen Antrag können Sie bei der Wahlbehörde der Landeshauptstadt Potsdam bis spätestens 19. Mai 2024 stellen.

Wahlbenachrichtigung

Alle Wahlberechtigten für die Europawahl und/oder die Kommunalwahl erhalten beginnend mit dem 29. April 2024 eine Wahlbenachrichtigung. Diese enthält Ihre persönlichen Angaben, das Wahllokal, in welchem Sie am 9. Juni 2024 Ihre Stimme abgeben können, ob diese Einrichtung barrierefrei ist sowie die Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis geführt werden. Ebenso ist dort ersichtlich, für welche Wahl Sie wahlberechtigt sind. Bringen Sie die Wahlbenachrichtigung und ein gültiges Ausweisdokument am Wahltag bitte mit in Ihr Wahllokal. Die Rückseite beinhaltet einen Antrag zur Teilnahme an der Wahl mittels Briefwahl. Haben Sie bis 19. Mai 2024 keine Wahlbenachrichtigung erhalten oder sollten die Angaben auf Ihrer Wahlbenachrichtigung nicht stimmen, so setzen Sie sich zeitnah mit dem Wahlbüro der Stadtverwaltung in Verbindung.

Das erreichen Sie telefonisch unter 0331 289‑3870, per E-Mail briefwahl@rathaus.potsdam.de oder persönlich ab dem 21. Mai 2024 im Haus 1 (Hegelallee 6-10) im Raum 405.

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Adresse

Landeshauptstadt Potsdam, Briefwahlbüro, Haus 1, Raum 405
Hegelallee 7
14467 Potsdam
Deutschland

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